Rundfunkgebühren Betrug

Rundfunkgebühren Betrug

Von Wolfgang Schlichting – Publizist + Buchautor

Die GEZ Nachfolger versuchen mit einem Rundschreiben an alle Zwangszahler, die zukünftig ihre Gebühren bar einzahlen wollen, die „Querulanten“ mit einem Betrug dazu zu zwingen, ihnen auch weiterhin einen Zugriff auf ihr Konto zu gewähren, damit die Zwangsgebühren im Lastschrifteinzugsverfahren abgebucht werden können, oder vom Zwangszahler per Überweisung getätigt werden müssen.

Obwohl die Vortäuschung falscher Tatsachen ein Straftatbestand ist, verweisen sie in ihrem Rundschreiben darauf, dass das OVG (Ober Verwaltungs Gericht) NRW (Nordrhein Westfalen) am 13.06.2017 per Beschluss (Aktenzeichen: 2 A 1351116) angeordnet hätte, dass die GEZ die Zahlung der Gebühren nicht in bar anbieten müsse, was jedoch nicht bedeutet, dass eine Barzahlung dadurch ausgeschlossen wird.

Das dem OVG – NRW übergeordnete BverwG (Bundes Verwaltungs Gericht) hat am 27. März 2019 per Beschluss (Aktenzeichen: 6 C 6118) festgelegt, dass die Nachfolger der GEZ gemäß § 14. 1 Satz 2 BBankG zur Annahme von Euro Banknoten (Barzahlung) verpflichtet sind, weil dieser Paragraph auch, oder gerade auf so genannte Massenverfahren wie der Erhebung von Rundfunkgebühren zutrifft.

Den GEZ Nachfolgern (ARD, ZDF, Deutschlandradio) ist der Beschluss des Bundes Verwaltungs Gerichtes vom 27.03.2019 natürlich nicht unbekannt, obwohl der Beschluss des OVG-NRW durch den Beschluss des übergeordneten BverwG aufgehoben, bzw. für nichtig erklärt wurde täuschen die GEZ Nachfolger in ihrem Rundschreiben immer noch vor, dass der Beschluss des OVG-NRW die aktuelle Rechtsgrundlage dafür wäre, dass die GEZ Nachfolger eine Barzahlung ablehnen können und das ist meines Erachtens schlicht und einfach ausgedrückt BETRUG!

Objektiv betrachtet ist es eine nicht nur strafrechtliche relevante, sondern auch unverschämte Reaktion auf die Entscheidung der „Querulanten“, die die Zwangsgebühren konform zur deutschen Gesetzgebung in bar entrichten zu wollen und lässt wohl keinen Zweifel daran aufkommen, dass die GEZ Nachfolger der Überzeugung sind, dass Staatsbetriebe nicht an Gesetze, sowie Urteile, Verordnungen, Verfügungen und Beschlüsse gebunden sind die von den obersten deutschen Gerichten erlassen werden, was allerdings auch nicht verwunderlich ist, weil die Bundeskanzlerin ihren Untergebenen dies bereits seit 2015 vorlebt, indem sie sich genau wie die GEZ Nachfolger über die deutschen Gesetze stellt.


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