Rundfunkbeschwerde gegen NDR – Interview mit Volker Bräutigam

Volker Bräutigam, ehemaliger Tageschau- Redakteur und Publizist, ist der Kragen geplatzt angesichts der aktuellen Ukraine- Berichterstattung seiner früheren Kollegen. Er hat Beschwerde eingelegt beim Deutschen Rundfunkrat

Demokratieabgabe verweigertWie die offizielle Berichterstattung unserer Rundfunkmedien zu erfolgen hat, ist genauestens geregelt im Rundfunkstaatsvertrag. Zum Programmauftrag des NDR gehört demzufolge die Verpflichtung:

  • Rundfunkteilnehmern und Rundfunkteilnehmerinnen einen objektiven und umfassenden Überblick über das internationale, europäische, nationale und länderbezogene Geschehen in allen wesentlichen Lebensbereichen zu geben. Sein Programm hat der Information (…) zu dienen. (§5 – Programmauftrag)

Um dies zu gewährleisten, wurden eigens Programmgrundsätze geschaffen, die garantieren sollen, dass der NDR nicht nur seinem Informationsauftrag nachzukommen hat, sondern dies entsprechend der Statuten des Deutschen Presserates tut. Gemäß den Programmgrundsätzen hat der NDR in seiner Programmgestaltung die folgende Verpflichtung:

  • Der NDR hat in seinen Programmen die Würde des Menschen zu achten und zu schützen. Er soll dazu beitragen, die Achtung vor Leben, Freiheit und körperlicher Unversehrtheit, vor Glauben und Meinung anderer zu stärken (…). Das Programm des NDR soll (…) die internationale Verständigung fördern, für die Friedenssicherung (…) eintreten (…) (§ 7 Programmgrundsätze)

Darüber hinaus ist der NDR zur Wahrheit verpflichtet (§8.1) und dazu, bei seinen Informationssendungen sachlich und umfassend zu unterrichten und damit zur selbständigen Urteilsbildung der Bürger und Bürgerinnen beizutragen. (§8.3). Darüber hinaus muss die Berichterstattung

  • unabhängig und sachlich sein. Nachrichten sind vor ihrer Verbreitung mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf Wahrheit und Herkunft zu prüfen.(…) (§ 8.2 Programmgestaltung)

Welche Gründe Volker Bräutigam dazu bewogen haben, gegen seinen früheren Arbeitgeber mit einer solchen Beschwerde zu Felde zu ziehen, erklärt er uns in einem etwa zehnminütigen Interview. Dabei bringt er die Dinge ebenso deutlich auf den Punkt, wie die Publizistin Prof. Gabriele Krone Schmalz in ihrer kürzlich veröffentlichten Medienschelte.

Zum Interview mit Volker Bräutigam



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