Richtigstellung: Notlage eines deutschen Touristen war kein Spendenbetrug

Richtigstellung: Notlage eines deutschen Touristen war kein Spendenbetrug

Rechtsanwalt war kein Treuhänder – Falsche Zitate und Informationen

Köln. 20. Dezember 2013. Im Zusammenhang einer Notlage eines deutschen Touristen in Thailand wurde unter anderem über einen Rechtsanwalt aus Lindlar und einem Spendenbetrug im Dezember 2011 falsch zitiert und berichtet. In die Vorgänge wurden Polizei und Staatsanwaltschaft eingeschaltet, welche Ermittlungen durchgeführt haben.

Richtig ist, dass der Tourist Michael H. sich nach einem Raubüberfall und Verkehrsunfall in Thailand unverschuldet in Notlage befunden hat. Ein Spendenbetrug hat nicht stattgefunden. In den Berichten wurde zum Teil falsch zitiert und berichtet. Mehrere Krankenhäuser in Thailand und Deutschland bestätigten die Informationen des damals verunglückten Touristen, der zudem durch die Folgen eines Raubüberfalls traumatisiert wurde.

Der in den Berichten genannte Rechtsanwalt Dietmar Klein aus Lindlar bei Köln war nicht, wie im Bericht falsch beschrieben und zitiert, „Treuhänder“, „Bevollmächtigter“, „Anstifter eines vermeintlichen und nicht stattgefundenen Spendenbetrugs“ und hat auch keine Hilfe- und Rettungsmassnahmen koordiniert. Die hierzu übermittelten Informationen waren falsch berichtet und zitiert.

Michael H. war in anderen und früheren Gerichtsverfahren beim Sozialgericht lediglich ein Mandant des Rechtsanwaltes. Der Rechtsanwalt war ausdrücklich nicht, wie im Bericht falsch zitiert und berichtet, als Treuhänder tätig, noch für Hilfe- und Rettungsmassnahmen in der Koordnination aktiv. Der Rechtsanwalt war ausdrücklich nicht an Spendenaktionen beteiligt und hat in keiner Weise an einem nicht stattgefundenen Spenden-Betrug mitgewirkt. Für den in Not geratenen Michael H. gab es keine Spenden.

Der Tourist konnte nach seiner Rückkehr aus Thailand in Krankenhäusern in Deutschland versorgt werden.

Journalisten sind leider nicht unfehlbar. Die Wiedergabe in öffentlichen Publikationen von falschen Informationen und falscher Zitate kommt selten vor, umso mehr bitte ich die Fehler, die im Zusammenhang meiner Arbeit, Berichte und Reportagen über die Notlage des in Thailand verunglückten Michael H. im Jahr 2011 entstanden sind zu entschuldigen. In den knapp 30 Jahren Berufserfahrung als Journalist seit 1984 musste ich bislang erfreulicherweise insgesamt nur drei Richtigstellungen schreiben und veröffentlichen. An dieser Stelle bitte ich den betroffenen Rechtsanwalt Dietmar Klein aus Lindlar ganz besonders öffentlich um Entschuldigung und kann versichern, dass falsche Informationen und Zitate in der Berichterstattung im Zusammenhang zur Notlage von Michael H. keine Absicht waren. Andreas Klamm, Journalist, Dezember 2013.

Hintergrund-Informationen: Original-Bericht aus dem Jahr 2011 und 2012 (Dezember / Januar), http://sar4thailand.wordpress.com/2012/01/06/tourist-aus-deutschland-in-not-in-thailand-weiterer-unfall-und-weitere-verletzung-am-5-januar-2012/


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