Richtig kündigen in fünf Schritten

Richtig kündigen in fünf Schritten  

Fristen bedenken: Kündigen Sie fristgerecht. Kündigungsfristen stehen in Ihrem Arbeitsvertrag oder im geltenden Tarifvertrag. Grundsätzlich beträgt die ordentliche Kündigungsfrist 28 Tage, entweder zum 15. eines Monats oder zum Monatsende. Bei unsachgemäßer Kündigung drohen je nach Arbeitsvertrag Vertrags- oder Geldstrafen. Selbst eine Schadensersatzklage des Arbeitgebers ist möglich.

Das perfekte Kündigungsschreiben: Eine rechtswirksame Kündigung muss schriftlich erfolgen. Wer als Arbeitnehmer eine außerordentliche Kündigung durchsetzen möchte – also die übliche Kündigungsfrist umgeht -, muss dafür einen wichtigen Kündigungsgrund nennen. Das sind solche, die das Fortführen des Arbeitsverhältnisses unzumutbar machen. Ein solcher Grund muss auch im Kündigungsschreiben erwähnt werden.

Bei fristgerechten Kündigungen muss kein Grund angegeben werden.

Was sonst nicht fehlen sollte: die eigene Adresse und die des Arbeitgebers, Personalnummer und/oder Abteilung, Austrittsdatum in einer Formulierung wie «Hiermit kündige ich unter Einhaltung der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist zum …», die Bitte um Vergütung oder Nutzung von Resturlaubstagen, Dank für die Zusammenarbeit und Grußformel.

Richtig zustellen: Um sicherzugehen, dass die Kündigung fristgerecht beim Arbeitgeber eingeht, ist es empfehlenswert, die Kündigung persönlich beim Vorgesetzten oder in der Personalabteilung abzugeben. Sie können das Kündigungsschreiben aber auch per Einschreiben mit Rückschein versenden. Geben Sie die Kündigung in zweifacher Ausfertigung ab und lassen Sie sich zur Sicherheit auf dem Duplikat den Erhalt mit Datum bestätigen.

Arbeitszeugnis fordern: Ein Arbeitszeugnis können Sie ebenfalls im Kündigungsschreiben fordern. Scheuen Sie sich aber nicht, den Vorgesetzten und die Personalabteilung zu Beginn Ihrer laufenden Kündigungsfrist noch einmal darauf anzusprechen. Sie sollten Ihr Zeugnis nicht erst nach dem Austritt aus dem Unternehmen in den Händen halten, sondern sich schon vorher bei anderen Arbeitgebern bewerben können. Das ist nach Paragraph 630 im Bürgerlichen Gesetzbuch Ihr gutes Recht.

Rechtzeitig arbeitslos melden: Zwar hat eine Kündigung meist eine Sperre der Sozialleistungen vom Arbeitsamt von drei Monaten zur Folge, wenn keine neuer Job direkt anschließt, trotzdem gilt: Wer Leistungen empfangen will, sollte sich frühzeitig melden.

Quelle:
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Gesellschaft News -
Jobfrust – Richtig kündigen in fünf Schritten  

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Tags: Arbeitszeugnis, Das perfekte Kündigungsschreiben, fristgerechten Kündigungen, Kündigungsfristen

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