Der Europäische Gerichtshof hat zwar klar gesagt, daß die Speicherung von Verbindungsdaten einen schweren Grundrechtseingriff darstellt, aber ein oberschlauer Richter am Landgericht München namens Markus Löffelmann sieht das anders.
Dem Mann gehört was hinter die Löffel!
In einem Gastartikel in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung äußert der Ignorant, daß in einem “Verkehrsdatenregister” ja keine Inhalte der Kommunikation gespeichert würden, und das die anlasslose Metadatenspeicherung deshalb auch kein schwerer Grundrechtseingriff sei.
Seine Vita zeigt, woher der Wind weht: Löffelmann war früher Referent für Strafprozessrecht beim Bundesministerium für Justiz und redet den überwachungswütigen Politikern besonders der CDU/CSU offensichtlich immer noch das Wort.
Nur eine Minderheit von 80 Millionen Deutschen betroffen…
Er versteigt sich auch noch in die Behauptung, die Speicherung sei rein technisch bedingt und würde nur einen verschwindend kleinen Teil der Bürger betreffen.
Es betrifft also nur Menschen, die in Deutschland telefonieren, im Internet surfen oder mit einer SIM-Karte im Handy herumlaufen. Zu dieser Minderheit gehöre ich auch – und Sie mit Sicherheit auch. Ob dieser begnadete Jurist vielleicht kein Handy hat?