Am Wochenende erreichte mich ein interessantes mail eines Kollegen mit einem Problem, das wir noch gelegentlich haben – und ihr, wenn ihr in einer Apotheke arbeitet wahrscheinlich auch.
Es geht um Rezepte aus dem Ausland und wie man sie handhabt.
Der Kollege hat folgendes mail von einer Kundin bekommen:
Sehr geehrter Herr Inhaber der Apotheke
Kürzlich verlangte ich bei Ihnen Surmontil mit einem Rezept von einer Psychiaterin in Palma de Mallorca. Ihre Apothekerin meinte ich brauche ein Schweizer Rezept. Sie hat es mir aber für einmal gegeben. Darauf kontaktierte ich meine Cousine, Apothekerin in Genf. Sie hat mir eine grosse Packung davon geschickt und meinte folgendes dazu:
Ein ausländisches Rezept ist in der Schweiz gültig, in allen Apotheken, von allen Ländern!
Das ist eine inkompetente Apothekerin…..sag es ihr!
Nur in England und USA kriegst du nichts mit ausländischen Rezepten. Nicht einmal ich mit Ausweis!
Als langjährige Kundin bin ich sehr enttäuscht auf diese Art behandelt zu werden.Mit freundlichen Grüssen
Frau Kundin
Darauf hat der Kollege sehr freundlich reagiert:
Liebe Frau Kundin
Besten Dank für diese Rückmeldung. Es ist für uns immer wichtig, Meinungen unserer Kunden zu kennen und Fehler unsererseits allenfalls zu beheben.
In Ihren Fall hat die Apothekerin aber richtig gehandelt. Das Problem besteht darin, dass wir nach geltendem Gesetz (siehe Anhang Punkt 6.5. ausländische Rezepte) handeln müssen (dies müsste eigentlich auch Ihre Cousine wissen, betr. Inkompetenz).
Da Sie ja eine langjährige gute Kundin bei uns sind, hätte ich möglicherweise für weitere Bezüge beide Augen zugedrückt. Unsere Apothekerin kennt Sie aber wenig und muss daher, da sie zum Zeitpunkt der Abgabe die alleinige Verantwortung trägt, sich an die geltenden Gesetze halten. Sie hat also absolut richtig gehandelt und Ihnen trotzdem eine Packung abgegeben.
Gerne würde ich von Ihrer Cousine wissen, von wo sie denn diese Aussage her hat:
Ein ausländisches Rezept ist in der Schweiz gültig, in allen Apotheken, von allen Ländern!
Wir müssen uns an die Vorschriften des Kantonsapothekers halten, es wäre uns auch lieber die obige Aussage wäre korrekt und offiziell.
Ich hoffe Sie verstehen unsere Situation und hoffe, dass Sie weiterhin Kundin bei uns bleiben.Mit freundlichen Grüssen
Inhaber der Apotheke
Darauf hat die Kundin folgendes zurückgeschrieben:
Lieber Herr Inhaber der Apotheke
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Ich werde dies an meine Cousine in Genf weiterleiten. Offenbar wird dies in Genf anders interpretiert! Allerdings habe ich in zwei Apotheken in Basel nachgefragt und beide sagten, ein ausländisches Rezept sei kein Problem. Auch ein Schweizer Arzt war erstaunt darüber. Ich finde es auch aus Kostengründen unsinnig für ein Medikament wie Surmontil extra einen Arzt zu konsultieren. Auch in Frankreich ist offenbar ein ausländisches Rezept gültig.
Mit freundlichen Grüssen
Frau Kundin
Der Anhang auf den sich der Kollege bezieht (und den er mitgeschickt hat) ist das Positionspapier zu den Ärztliche Verschreibungen H010.01 der Kantonsapotheker (zu finden hier) in dem unter Punkt 6.5 Abgabe von Arzneimitteln ohne Rezept steht
Hinweis: Ausländische Rezepte sind grundsätzlich ungültig (vorbehalten sind spezielle Regelungen für Grenzpraxen). Eine allfällige Abgabe von Arzneimitteln ist wie eine Abgabe ohne Rezept zu handhaben.
… und genau so handhaben wir das bei uns in der Apotheke auch. Ein ausländisches Rezept ist wohl ein guter Hinweis darauf, dass das Medikament gebraucht wird, ist aber in der Schweiz nicht gültig. Man kann es auch nicht den Krankenkassen abrechnen. Eine Abgabe wird also wie eine “Abgabe ohne Rezept” gehandhabt, das heisst, es gilt als Ausnahmefall und wird entsprechend abgeklärt und dokumentiert.
Ein Bezug wie für das Surmontil (Trimipramin, ein Antidepressivum) in den mails wäre dementsprechend einmal okay und kein grosses Problem, aber für die weiteren Bezüge müsste sie bei uns (auch als Kundin) ein Rezept eines Schweizer Arztes besorgen, auch als Kontrolle dass sie in Behandlung ist. Immerhin wohnt sie ja sonst in der Schweiz.
Im übrigen bezweifle ich ihre Aussage, dass das im (gesamten) Ausland (ausser den USA und England) problemlos ginge – In Deutschland ziemlich sicher nicht, Frankreich bezweifle ich auch sehr – bitte korrigiert mich, wenn das anders sein sollte.
Wir selber nehmen ausländische Rezepte an, wenn es zum Beispiel für den Verwandten eines Kunden im Ausland ist und das Produkt dort nicht erhältlich ist – das muss aber auch im Einzelfall entschieden werden- und Betäubungsmittel gehen da gar nicht.
Wie ist das bei Euch? Wie handhaben das die deutschen, österreichischen und französischen Apotheker? Habt ihr als Patienten schon Erfahrungen gemacht mit Rezepten aus/in anderen Ländern?