Relative Menschenwürde

Die SPD will den Würzburger Jura-Professor Horst Dreier zum Verfassungsrichter wählen lassen.
Die CDU droht, den Mann nicht zu wählen, weil er einen liberalen Standpunkt zum Embryonenschutz hat.
Der Grund ist falsch. Doch die Ablehnung Dreiers ist richtig.
Der Mann hat keinen klaren Standpunkt zu Menschenwürde und Folter. Wenn es nötig sei, die Menschenwürde anderer zu schützen, so sei die Menschenwürde eines Einzelnen dagegen abzuwägen, sagt der Jurist sinngemäß. Zu deutsch: Wenn Folter nach Meinung von Ermittlern nötig ist, um Menschenleben zu retten, kann sie nach Dreiers Meinung verfassungsgemäß sein.
Gut, dass Dreier damit nur für eine kleine Minderheit unter den Verfassungsrechtlern spricht. Denn die Unantastbarkeit der Menschenwürde fällt im Grundgesetz unter das Ewigkeitsgebot und steht nicht zur Disposition etwa von verfassungsändernden Zweidrittelmehrheiten.
Wer aber die Menschenwürde relativieren will, die des einen gegen die anderer aufrechnen will, darf nicht Verfassungsrichter werden.
Denn er hat unsere Verfassung nicht verstanden.

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