Reiche Ernte

Konkret, 7/2013
EU und USA forcieren die Konzentrationsprozesse auf dem globalen Saatgutmarkt.

Seit rund 13.000 Jahren, seit die neolithische Umwälzung die Grundlagen des Zivilisationsprozesses gelegt hat, war die freie Verfügung über ihr Saatgut für unzählige Generationen von Landwirten eine Selbstverständlichkeit. Damit soll nun Schluß sein. Die zunehmende Abhängigkeit der Agrarproduzenten von den global agierenden Saatkonzernen, die sich in den vergangenen Dekaden im Verlauf der Industrialisierung der Landwirtschaft (Grüne Revolution) herausgebildet hat, soll nun mittels mehrerer Gesetzesinitiativen in der EU und den USA rechtlich festgeschrieben und in Gesetzesform gegossen werden. Künftig sollen nicht mehr die Bauern bestimmen, welche Pflanzensorten sie anbauen, sondern die Gen- und Biotechkonzerne, die den Saatgutmarkt monopolisiert haben.
In der Europäischen Union sorgte Anfang Mai eine Initiative der EUKommission zur Neuregelung des europäischen Saatgutverkehrsrechts für Empörung und einen ausgewachsenen Shitstorm. Rund 90.000 Protestunterschriften gegen diese EU-Saatgutverordnung sammelten die NGOs Campact und Safe Our Seeds bei einer Online-Kampagne, noch bevor der EU-Verbraucherkommissar Tonio Borg die Gesetzesinitiative offiziell der Öffentlichkeit präsentierte. Die breite Ablehnungsfront, die bis in deutsche Schrebergärtenkolonien reichte, wurde durch drakonische Bestimmungen innerhalb der neuen Richtlinien ausgelöst, die den Tausch, das Verschenken oder den Gebrauch von Saatgut unter Strafe stellen, das nicht amtlich geprüft und zugelassen wurde.

Das europäische Zulassungsverfahren ist selbstverständlich äußerst kostspielig und mit enormen bürokratischen Hürden versehen, so daß Privatleute, Bauern und kleinere Saatgutbetriebe kaum Chancen auf eine Zulassung ihrer Sorten hätten. »Teure, komplizierte Zulassungsverfahren begünstigen die Hybridsorten der SaatgutIndustrie wie Syngenta, Monsanto oder BASF«, warnte eine Sprecherin von Save Our Seeds gegenüber der Presse. Überdies wurde im Zusammenhang der EU-Planungen bekannt, daß die ehemalige Agrarlobbyistin Isabelle Clément-Nissou an der Ausarbeitung der neuen Verordnung mitgewirkt hat. Clément-Nissou war vor ihrer Brüsseler Zeit bei der Interessenvereinigung der französischen Saatgut- und Agrarindustrie, dem Groupement National Interprofessionnel des Semences (GNIS), angestellt.

Die öffentliche Empörung veranlaßte die EU-Kommission tatsächlich zu einigen marginalen Modifikationen ihrer Saatgutverordnung; sie führte Ausnahmen für Privatverbraucher und Nischen-Produkte ein. Neben Hobbygärtnern, die weiterhin über ihr Saatgut frei verfügen dürfen, sollen auch Kleinstunternehmen mit einem Jahresumsatz von weniger als zwei Millionen Euro keine Zulassungsgebühren zahlen. Diese wenigen Ausnahmen bestätigen aber laut Save Our Seeds nur Regeln, die »eindeutig für die Industrie geschaffen wurden, teilweise auch von ihr«. Die EU-Saatgutverordnung gehe mit einer strikten Kontrolle von »Bauern, Gärtnern und Vermehrern« einher, während die große Industrie »die Überprüfung ihres eigenen Saatgutes und seiner Qualität selbst übernehmen soll«.

Tatsächlich sehen die neuen Verordnungen im Namen des »Bürokratieabbaus« vor, daß die Saatgutkonzerne die Zulassungstests für ihre neuen Saatgutsorten in Eigenregie durchführen – unter »Behördenaufsicht«, versteht sich. »Das würde dazu führen, daß die Konzerne sich ihre eigenen Sorten selbst bewilligen«, warnte ein Sprecher der NGO-Saatgutkampagne, die weiterhin von einer einseitigen Förderung der »HighInputSorten der großen Saatgutkonzerne« im Rahmen der Saatgutverordnung spricht. Das Gesetzvorhaben der EU werde den »fortschreitenden Verlust an Biodiversität« beschleunigen und so zum Ausdünnen des »agrikulturellen Erbes der Menschheit aus
10.000 Jahren Landwirtschaft und Gartenbau« beitragen.

Einen noch weiter reichenden Freifahrtschein hat jüngst die US-Regierung den Agrarmultis gewährt. Versteckt als anonym eingefügter Zusatz (Section 735) in einer umfassenden haushaltspolitischen  Bewilligungsvorlage (Consolidated and Further Continuing Appropriations Act, 2013), die – mal wieder – die Zahlungsunfähigkeit Washingtons für sechs Monate hinauszögern soll, konnten die Hersteller genetisch modifizierten Saatguts eine nahezu vollständige Befreiung von Rechtsvorschriften durchsetzen. Die Bundesgerichte der USA werden zumindest in den kommenden Monaten nicht mehr in der Lage sein, den Verkauf von genetisch modifizierten Pflanzen zu verbieten, selbst wenn deren Anbau und Konsum gesundheitsschädliche oder umweltbelastende Folgen nach sich zöge.

Da die Bestimmungen – die keinerlei parlamentarischer oder gar öffentlicher Debatte ausgesetzt waren – wie maßgeschneidert auf den führenden Gentech- und Saatgutkonzern Monsanto passen, haben Umweltorganisationen sie auf den Namen »Monsanto Protection Act« getauft. Sobald das genetisch modifiziere Saatgut angebaut werde, »kann das Landwirtschaftsministerium dessen Produktion nicht mehr stoppen«, erklärte der US-Senator Bernard Sanders gegenüber CNN: »Wir haben praktisch die gesamte GentechIndustrievon jeglicher gerichtlichen Aufsicht befreit.« Sobald diese Bestimmung im September auslaufe, werde er dafür kämpfen, daß sie nie wie der ihren Weg ins US-Recht finde, bekräftigte Sanders.

Dabei resultierte der legislative und juristische Kampf der amerikanischen Umweltbewegung gegen die Agrarlobby bislang nur in einer Kette von Niederlagen, in deren Gefolge der amerikanische Agrarsektor bereits in jene neofeudale Abhängigkeit von den Gentechkonzernen geführt wurde, wie sie sich nun auch in Europa immer stärker abzeichnet. Die Saatgutmultis sind zwar nicht mehr für eventuelle negative Folgen des Anbaus ihrer »Produkte« verantwortlich und stehen in dieser Hinsicht gewissermaßen auch formell über dem Gesetz, doch zugleich nutzen sie das »Copyright« auf ihre patentierten Genpflanzen, um mittels kostspielieger Klagen renitente Bauern auszuschalten und Monopole zu errichten. Maßgeschneiderte Gesetze sorgen dafür, daß Monsanto Landwirte, deren Felder mit genetisch veränderten Sojabohnen kontaminiert wurden, wegen Patentverletzungen auf Schadensersatzleistungen verklagen kann.

Die Strategie ist äußerst erfolgreich: Während Monsanto bei der Sojaproduktion in den USA inzwischen einen Marktanteil von 90 Prozent hält, stiegen zugleich die Kosten für den Anbau von Soja zwischen 1995 und 2011 um 325 Prozent. Somit schaffen die genannten Gesetzesinitiativen in den USA und der EU keine qualitativ neue Lage, sie sind eher bemüht, die aus den ungeheuren Konzentrationsprozessen der vergangenen Dekaden resultierenden Machtverhältnisse im Agrarsektor in formelle Gesetze zu überführen – und das ist schließlich eine Kernaufgabe des kapitalistischen Rechtssystems.

Denn angesichts der gegebenen Konzentration auf dem globalen Saatgutmarkt haben etwa die Ausnahmeregelungen bei der EU-Saatgutverordnung keine andere Funktion als die einer Beruhigungspille für den aufgeregten deutschen Schrebergärtner. Allein Monsanto kontrolliert inzwischen gut 27 Prozent der globalen Saatgutproduktion. Gemeinsam mit DuPont (USA) und Syngenta (Schweiz) halten diese drei Agrarmultis einen Marktanteil von rund 53 Prozent. Die zehn größten Saatgutkonzerne – darunter auch die deutschen Unternehmen KWS AG und Bayer Cropscience – kontrollieren sogar 74 Prozent des Marktes für Saatgut, der durch die Einführung von hybridem Einwegsaatgut und die rasant zunehmende Patentierung von Pflanzen in eine immer stärkere Abhängigkeit von diesem agrarischen Oligopol getrieben wird (siehe KNOKRET 5/13).


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