Das Offizielle Staatsblatt (BOE) hat am Samstag (16.05.2020) die Anordnung des Gesundheitsministeriums veröffentlicht, mit der bestimmte Einschränkungen von nationaler Tragweite bei der Umsetzung der Phase 2 der Deeskalation gelockert werden, von der ab diesem Montag (18.05.2020) die Insel Formentera (Balearen) sowie die Inseln La Graciosa, El Hierro und La Gomera (Kanarische Inseln) betroffen sein werden.
Ebenso bezieht das BOE die Autonome Region Valencia, Kastilien-La Mancha und Andalusien in die Phase 1 der Deeskalation mit ein. 32 Millionen Einwohner werden die Erleichterung der Restriktionen für das Coronavirus bemerken, obwohl die Autonome Region Madrid, Barcelona und weite Teile von Kastilien und León warten müssen.
Das BOE, das an diesem Samstag veröffentlicht wurde, führt auch eine dritte zusätzliche Bestimmung über kommerzielle oder Werbeaktionen ein, die den Verkauf in kommerziellen Einrichtungen erlaubt, "begleitet von Maßnahmen, die sicherstellen sollen, dass keine Ballungsräume entstehen, die die Einhaltung des Sicherheitsabstandes oder der Kapazitätsgrenzen verhindern oder die übrigen festgelegten Maßnahmen gefährden" in der Verordnung.
Im Hinblick auf die wichtigsten Maßnahmen, die für Phase 2 festgelegt wurden, ist zunächst auf diejenigen hinzuweisen, die darauf abzielen, den Schutz der Arbeitnehmer an ihren Arbeitsplätzen zu gewährleisten und die Konzentration von Menschen zu bestimmten Zeiten in dem neuen Szenario, das diese Phase 2 bietet, zu vermeiden.
Im sozialen Bereich werden diese Maßnahmen, die die Bewegung, die Teilnahme an Mahnwachen, Beerdigungen und Gotteshäusern betreffen, flexibler gestaltet, und Hochzeiten werden für eine begrenzte Anzahl von Teilnehmern zugelassen.
Was den Einzelhandel und die Erbringung von Dienstleistungen anbelangt, so können Einkaufszentren und Parks wieder für die Öffentlichkeit geöffnet werden, und Restaurantbetriebe, mit Ausnahme von Diskotheken und Nachtclubs, können wieder für die Öffentlichkeit zum Verzehr auf dem Gelände geöffnet werden.
Die gemeinsamen Bereiche von Hotels und Touristenunterkünften sowie Einrichtungen für kulturelle Veranstaltungen und Shows können wieder für die Öffentlichkeit geöffnet werden, jedoch immer mit Kapazitätsbeschränkungen und unter Sicherheitsmaßnahmen.
Besuche eines Familienmitglieds in betreuten Wohnungen und Wohnheimen für Menschen mit Behinderungen werden ebenfalls erlaubt sein.
Im Bereich des Sports werden die Kriterien und Bedingungen für die Wiederaufnahme von Profi-Ligen und für die Wiedereröffnung von Sporthallen und Schwimmbädern für die sportliche Nutzung im Schichtbetrieb festgelegt und Termine vereinbart.
Sie legt auch die Bedingungen für die Öffnung der Freizeitschwimmbäder für die Öffentlichkeit fest und dehnt die Gruppen, die Aktivtourismus- und Naturaktivitäten durchführen können, auf zwanzig Personen aus und ermöglicht die Veranstaltung von Kongressen, Versammlungen, Geschäftstreffen und Konferenzen, ohne dass die Teilnehmerzahl fünfzig Personen übersteigt.