Rechtswirksame Kündigung durch GbR

Wieder einmal stand die BGB-Gesellschaft (auch: Gesellschaft bürgerlichen Rechts, GbR) beziehungsweise die Vertretungsbefugnisse einzelner Gesellschafter im Fokus. Ist im Grundstücksgeschäft sowie bei der Vertretung vor Gericht mittlerweile Klarheit geschaffen, befasste sich das Landesarbeitsgericht Hessen diesmal mit kündigungsrechtlichen Aspekten. Ein Arbeitnehmer kann gemäß Urteil (Az.: 16 Sa 35/11) eine Kündigung zurückweisen, wenn sie nicht von allen Gesellschaftern unterschrieben wurde. Auch die Tatsache, dass ein Gesellschafter zum allein Vertretungsberechtigten, namentlich zum geschäftsführenden Gesellschafter, benannt wurde, genügt den Anforderungen des Gerichts nicht. Dem Kündigungsschreiben, so die Richter, muss die entsprechende Vollmachtsurkunde als Beleg beigefügt werden.


wallpaper-1019588
Die richtige Matratze für erholsamen Schlaf
wallpaper-1019588
Wie kannst du beim Mops Parasiten vorbeugen und Fehler vermeiden?
wallpaper-1019588
PV-Winkel Rechner, Tabelle für alle Bundesländer & Ertrag
wallpaper-1019588
Wärmepumpe Paderborn 2026: Förderung, Preise & Experten-Angebote
wallpaper-1019588
Vertikutieren oder nicht? Die große Entscheidung für einen gesunden Rasen