Rauchen verboten!

Selbst ich als Juristin bin nicht sicher, ob es als Störung der Geschäftsgrundlage zu werten ist, wenn das Bundesverfassungsgericht das bayerische Rauchverbot auch für Kneipen anwendbar hält, deren nahezu einziger Sinn und Zweck darin besteht, ihren Gästen das Ziehen an Wasserpfeifen zu ermöglichen. Die obersten Richter anerkannten zwar einen Eingriff in die Berufsfreiheit des Klägers – immerhin eines der Grundrechte! – , befanden diesen allerdings als hinnehmbar. Mit dieser Begründung wies der Erste Senats den Eilantrag des Besitzers einer Shisha-Bar ab. Der wird seine Räucherkammer nun wohl schließen – oder kochen lernen müssen.


wallpaper-1019588
Die richtige Matratze für erholsamen Schlaf
wallpaper-1019588
Biohacking & Longevity – Der wissenschaftliche Leitfaden für ein längeres, gesünderes Leben
wallpaper-1019588
Rot, rund, revolutionär: Die geheimnisvolle Welt der Tomaten
wallpaper-1019588
Frühlingsfestivals der Philosophie in Portimão
wallpaper-1019588
[Senf] Smarte Ringe und der Akku