Von Wolfgang Schlichting – Publizist + Buchautor
Deutschland hat seine Sozialsysteme erweitert, ohne das die Steuerzahler dadurch belastet werden, den importierten und eingebürgerten Ausländern wird (natürlich nur inoffiziell) das Recht zugestanden, Raubüberfälle auf deutsche Bürgerinnen und Bürger ohne Migrationshintergrund zu verüben, wenn sie mit dem aus der Staatskasse finanzierten Einkommen nicht auskommen und von diesem Recht machen die aus Afrika importierten Ausländer, aber auch die Mitglieder der kriminellen Familienclans, die schon vor vielen Jahren aus dem arabischen Raum eingereist sind und an deren Gewaltverbrechen man sich inzwischen gewöhnt hat, regen Gebrauch.
Die Afrikaner sind dahingehend noch fleißiger als ihre Kollegen aus den arabischen Ländern, sie plündern die deutsche Bevölkerung nicht nur im öffentlichen Raum aus, sie machen auch Hausbesuche, weil die Beute in den Häusern und Wohnungen der Opfer zumeist erheblich größer ist als die Geldbeträge und Wertsachen, mit denen sich die überwiegend unbewaffneten und ängstlichen Bürger-(innen) in der Öffentlichkeit bewegen und weil sich in den Häusern und Wohnungen nicht selten die Möglichkeit bietet, Frauen nicht nur auszurauben, sondern zusätzlich auch noch zu vergewaltigen, ist der Hausbesuch die bessere Variante.
Dies gilt auch für den Fall, wenn die brutal malträtierten Opfer vor Schmerzen schreien und deshalb geschächtet werden müssen, im Haus, oder in der Wohnung werden die Täter dabei nicht beobachtet und müssen die Leiche auch nicht entsorgen, wogegen ein Mord im öffentlichen Raum von Zeugen gesehen, oder von Videokameras aufgezeichnet werden könnte. Obwohl die Mörder von der deutschen Justiz nichts zu befürchten haben, weil sie generell aufgrund von psychischen Krankheiten nicht schuldfähig sind, ist ein Raubmord in einem Gebäude auch erfolgversprechender, denn hier müssen die Killer nicht sofort flüchten, sondern können nach dem Abschlachten des Opfers noch in aller Ruhe das Haus, oder die Wohnung nach weiterer Beute durchsuchen und sich danach gemütlich vom Tatort entfernen.
Im Regelfall werden diese Gewaltverbrechen zwar von den staatlichen und staatsdominierten Medien vertuscht, doch inzwischen trauen sich auch einige regional agierende Print- und Online Medien, den Vertuschungsbefehl aus dem Kanzleramt zu missachten und die Öffentlichkeit über die Gewaltverbrechen zu informieren. Die Berichte darüber sind allerdings nur die Spitze des Eisberges, weil die Anzahl der vertuschten Raubmorde und Vergewaltigungen ca. 95% beträgt.