Rassismus in Deutschland: Gutmenschen fordern öffentlich zur physischen Vernichtung von Menschen auf

Rassismus in Deutschland: Gutmenschen fordern öffentlich zur physischen Vernichtung von Menschen auf Die Redaktion bittet um sachdienliche Hinweise wo und wann dieses Foto aufgenommen wurde. Geplant ist eine Strafanzeige gegen die Verursacher dieser menschenverachtenden Hetze.
Wer eine öffentliche Veranstaltung anmeldet, hat dafür Sorge zu tragen, dass auf dieser keine Straftaten begangen werden. Unternimmt er nichts Nachweisbares dagegen, handelt er ebenfalls als Täter bzw. ist er für die begangenen Straftaten haftbar zu machen.
Wie man deutlich sehen kann, wurden Kinder zum Begehen der erfüllten Straftatbestände missbraucht, was einerseits die moralische Verkommenheit der Täter verdeutlicht und andererseits das vorsätzliche Bestreben der Täter, sich hinter der Strafunmündigkeit der Minderjährigen zu verstecken, aufzeigt.
Das Plakat mit der Aufschrift "Arschlöcher feiern Deutschland" mag noch in die Rubrik Meinungsfreiheit fallen, bei dem Plakat "Euer Stammbaum ist doch nur ein Kreis" verhält sich das bereits anders, da es sich hier um eine eindeutige rassistisch motivierte Beleidigung handelt. Anders als in allen anderen Staaten der Welt werden in Deutschland rassistische Äußerungen, die sich gegen Einheimische ("Weiße", Deutsche etc.) richten, strafrechtlich nicht verfolgt. Die bundesdeutsche Justiz ist auf diesem Auge erfahrungsgemäß blind, geht nahezu ausnahmslos willkürlich dabei vor und unterstützt somit diese Hetze, in dem sie diese deckt und fördert. Deshalb ist davon auszugehen, dass auch diese eigentlich strafbewehrte rassistische Beleidigung nicht zu einer Verurteilung der Täter führen wird.
Das Plakat mit der Aufschrift "BESORGTE BÜRGER ENTSORGEN" kann jedoch noch nicht einmal von Parteibuch-Juristen entschärft werden. Diese Aussage ist dermaßen unmissverständlich, dass sie nicht umgedeutet, schöngeredet oder anderweitig ignoriert werden kann.
Denn das Wort "entsorgen" hat im deutschen Sprachgebrauch eine zweifelsfreie Bedeutung. Es steht für die Beseitigung, Entfernung oder Vernichtung unerwünschter Dinge. Da aber Gedanken unmöglich beseitigt, entfernt oder vernichtet werden können, kann damit nur die physische Beseitigung und Vernichtung von Menschen gemeint sein.
Hierbei wird eine Strafverfolgung der Täter kaum zu verhindern sein. Selbst dann nicht, wenn die Gesinnungsgehilfen in der bundesdeutschen Justiz sämtliche Register ziehen werden, in dem sie die noch vorhandenen moralischen und ethischen Schranken willkürlich brechen, um auch weiterhin ihre Gesinnungsgenossen vor geltendem Recht und Gesetz schützen zu können. Die internationale Justiz wird dafür kein Verständnis zeigen.

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