Na endlich! Ein für uns Radler nerviges Thema weniger: Wie das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in einem Grundsatzurteil beschloss, sind Radwege nur in Ausnahmefällen und an besonderen Gefahrenstellen als benutzungspflichtig zu kennzeichnen (was für mich sinnvoll erscheint). Im Umkehrschluss heißt das natürlich, dass an allen anderen Stellen Radwege EBEN NICHT benutzungspflichtig sind.
Ich wage – im Gegensatz zu tri2be – allerdings zu bezweifeln, dass uns das hitzige Diskussionen mit Autofahrern erspart. Ich möchte mal behaupten, dass die im Zweifel ohnehin die Rechtslage nicht kennen und dass es eher mal wieder um’s Rechthaben geht.