Rabbiner Nachama gegen §166 StGB

Rabbiner Andreas Nachama, Foto: Axel Mauruszat ( CC-BY-3.0-DE)

Rabbiner Andreas Nachama, Foto: Axel Mauruszat ( CC-BY-3.0-DE)

Gegen Forderungen zur Verschärfung des sog. “Blasphemie-Paragrafen” 166 StGB hat sich der Berliner Rabbiner Andreas Nachama diese Woche in der Jüdischen Allgemeinen aus­ge­spro­chen. Er plä­diert für einen “Glauben ohne Zwang”.

Nachama ver­weist auf “den Fall Salman Rushdie und die Mohammed-Karikaturen einer bis dahin kaum über Dänemark hin­aus bekann­ten Tageszeitung”. Hier zeigt sich, wohin die Behauptungen füh­ren kön­nen, reli­giöse Auffassungen seien sakro­sankt.

Zur Warnung weist er auch auf jüngste Ereignisse hin: “Dort, wo es eine enge Verflechtung zwi­schen Religion und Staat gibt, sind die Folgen ‘blas­phe­mi­schen’ Verhaltens unab­seh­bar: Die Verurteilung der Band ‘Pussy Riot’ in Russland lässt ahnen, wohin eine sol­che Gesetzgebung füh­ren kann.”

Rabbiner Nachama hält einen geson­der­ten Schutz von Religionen und Religionsgemeinschaften nicht für erfor­der­lich, diese seien durch die all­ge­mei­nen für alle gel­ten­den Gesetze hin­rei­chend geschützt.

Denjenigen Gläubigen der abra­ha­mi­ti­schen Religionen, die nach einer Verschärfung von straf­recht­li­chen Blasphemie-Vorschriften rufen, hält er den Spiegel vor. Im Judentum, so schreibt er, sei es die Entwürdigung oder Entweihung des Gottesnamens – das Gegenteil der Heiligung des Gottesnamens. Hiervon aus­ge­hend for­mu­liert er, was Blasphemie wirk­lich sei: “Aus mei­ner Sicht waren aber die größ­ten Blasphemiker jene, die zum hei­li­gen Dienst ordi­niert waren und doch schwie­gen, als Millionen von Männern, Frauen und Kindern ermor­det wur­den, nur weil sie Juden waren. Oder jene in kirch­li­chen Diensten, die in den ver­gan­ge­nen Jahren bewusst weg­sa­hen, obwohl sie hät­ten wis­sen kön­nen, dass Kinder für sexu­elle Handlungen miss­braucht wur­den. Das ist Blasphemie. Aber diese Art der Gotteslästerung steht bereits als kri­mi­nel­ler Tatbestand im Strafgesetzbuch und ist wohl auch mit dem Vorschlag zur Einführung eines Blasphemieverbotes nicht gemeint.”

Eine Verschärfung der Strafen für der­ar­tige Blasphemie hat aller­dings bis­lang kei­ner der Gläubigen gefor­dert. Das sollte zu den­ken geben – und bei der Beurteilung von Forderungen nach Verschärfung von Blasphemie-Vorschriften auch stets mit beach­tet wer­den.

Walter Otte


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