Die Photovoltaikanlagen-Einspeisevergütung spielt eine wichtige Rolle in der Wirtschaftlichkeit von Solarstrom-Projekten in Deutschland. Im Jahr 2024 wurde das Vergütungssystem für PV-Anlagenbetreiber erneut angepasst, mit spezifischen Fördersätzen, die für Anlagen bestimmter Größen und Einspeisearten gelten. Diese Anpassungen sind Teil der Bemühungen der Bundesregierung, den Übergang zu erneuerbaren Energien zu fördern und dem nationalen Ziel, die CO2-Emissionen zu verringern, näher zu kommen.
Die aktuelle Regelung, die seit dem 1. Februar 2024 in Kraft ist, sieht eine differenzierte Vergütung für die Einspeisung von Solarstrom ins Netz vor. Für Betreiber von Photovoltaikanlagen bis 10 kWp bedeutet das eine Vergütung von 8,11 Cent pro Kilowattstunde für Teileinspeisung und 12,9 Cent für Volleinspeisung. Es wird erwartet, dass sich die Fördersätze bis zum 1. August 2024 wieder ändern werden, was Investoren ein Zeitfenster für Planung und Umsetzung ihrer Photovoltaik-Projekte gibt.
Die wichtigsten Punkte im Überblick:- Anpassungen der Fördersätze: Für 2024 wurden die Einspeisevergütungen für Photovoltaikanlagen angepasst, um die Wirtschaftlichkeit von Solarprojekten zu unterstützen.
- Aktuelle Vergütungsraten: Ab Februar 2024 erhalten Anlagen bis 10 kWp eine Vergütung von 8,11 Cent pro kWh für Teileinspeisung und 12,9 Cent für Volleinspeisung.
- Berechnung der Vergütung: Die Einspeisevergütung basiert auf der Anlagengröße, dem Inbetriebnahmedatum und der Art der Einspeisung.
- Halbjährliche Reduktion: Die Vergütungssätze werden voraussichtlich ab August 2024 weiter sinken, um jährlich 1% reduziert.
- Alternativen zur Einspeisevergütung: Optionen wie Direktvermarktung und Stromspeicher bieten Möglichkeiten, die Rentabilität zu optimieren.
Tabelle
01.01.2023 – 31.01.2024bis 108,213,0
10 bis 407,110,9
40 bis 1005,810,9
01.02.2024 – 31.07.2024bis 108,112,9
10 bis 407,010,8
40 bis 1005,710,8
ab 01.08.2024bis 108,012,8
10 bis 406,910,7
40 bis 1005,610,7
Quelle: Netztransparenz.de EinspeisevergütungsrechnerEinspeisevergütungsrechner
Jahr der Inbetriebnahme: 2023 2024Monat der Inbetriebnahme: Januar Februar März April Mai Juni Juli August September Oktober November Dezember
Art der Einspeisung: Teileinspeisung Volleinspeisung
Installierte Kapazität (kWp): bis 10 kWp 10 bis 40 kWp 40 bis 100 kWp
Jährliche Produktion (kWh):
Um den Einspeisevergütungsrechner zu verwenden, folgen Sie diesen Schritten:
- Jahr der Inbetriebnahme auswählen: Wählen Sie im Dropdown-Menü das Jahr, in dem Ihre Photovoltaikanlage in Betrieb genommen wurde. Dies beeinflusst den Vergütungssatz, den Sie für den eingespeisten Strom erhalten.
- Art der Einspeisung bestimmen: Entscheiden Sie, ob Sie die Vergütung für eine Teileinspeisung oder eine Volleinspeisung berechnen möchten. Bei der Teileinspeisung wird nur der nicht selbst genutzte Strom vergütet, während bei der Volleinspeisung der gesamte erzeugte Strom vergütet wird.
- Installierte Kapazität angeben: Wählen Sie die Kapazität Ihrer Anlage aus den Optionen im Dropdown-Menü. Es gibt unterschiedliche Vergütungssätze für Anlagen bis 10 kWp, von 10 bis 40 kWp und von 40 bis 100 kWp.
- Jährliche Produktion eingeben: Geben Sie in das vorgesehene Feld ein, wie viele Kilowattstunden (kWh) Ihre Anlage im Jahr produziert (optional).
- Berechnung starten: Klicken Sie auf den Button „Berechnen“, um die Einspeisevergütung zu ermitteln. Der Rechner zeigt Ihnen dann an, wie viel Geld Sie jährlich für den eingespeisten Strom erhalten und welcher Vergütungssatz pro kWh dafür angesetzt wird.
Wir nutzen den Online-Rechner, um die Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen im Jahr 2024 zu ermitteln. Durch Eingabe der Inbetriebnahme, Leistung und Einspeiseart können wir die Vergütungssätze genau berechnen.
Unsere Tools aktualisieren die Daten automatisch, basierend auf den neuesten Verordnungen und Tarifänderungen. Dadurch stellen wir sicher, dass die berechneten Werte stets den aktuellsten Stand widerspiegeln.
Es ist ein einfacher Prozess: Sie tragen die spezifischen Daten Ihrer Photovoltaikanlage in die vorgegebenen Felder ein. Sofort nach der Eingabe präsentiert der Rechner eine detaillierte Aufstellung der zu erwartenden Einspeisevergütung.
Beispielhafte Eingabe:
- Datum der Inbetriebnahme: 01.07.2023
- Leistung: 10 kWp
- Einspeiseart: Teileinspeisung
Ergebnis:
- Vergütungssatz: 8.10 Cent/kWh.
- Jährliche Einspeisevergütung: 121.50 Euro.
Bitte beachten Sie, dass die tatsächlichen Vergütungssätze variieren können, abhängig von regionalen Faktoren und dem individuellen Anlagentyp.
Mit unserem Online-Rechner bieten wir eine transparente und einfache Möglichkeit, finanzielle Aspekte Ihrer Investition in Solarenergie zu planen. Die Nutzung des Rechners ist kostenlos und bietet eine wesentliche Unterstützung für die Planung und das Management Ihrer Photovoltaikanlage.
PV-Einspeisevergütung-Tabelle 2024
Ab dem 1. Februar 2024 haben wir eine neue Struktur der Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen zu beachten.
Die Vergütungssätze für Photovoltaikanlagen sind wie folgt gestaffelt:
Bis 10 kWp8,1112,9
10 kWp bis 40 kWp7,110,8
Bis 100 kWp5,710,8
Diese Sätze gelten bis zum 31. Juli 2024.
Ab dem 1. August 2024 ist eine Anpassung der Einspeisevergütung vorgesehen.
Es ist wichtig, dass wir die regelmäßigen Updates des EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz) verfolgen, da diese direkt die Einspeisevergütung beeinflussen.
Seit diesem Jahr erfolgt eine halbjährliche Reduzierung der Einspeisevergütung um 1 Prozent.
Unsere genaue Kalkulation und Planung sollten daher diese absehbare Dekgression berücksichtigen, um die Rentabilität unserer Photovoltaikanlagen bestmöglich zu prognostizieren.
Was ist die Einspeisevergütung und wo liegen die Ziele?
Die Einspeisevergütung ist ein Instrument der staatlichen Förderung.
Sie soll Anreize für die Installation und den Betrieb von Photovoltaikanlagen schaffen.
Die Vergütung wird für jeden ins öffentliche Stromnetz eingespeisten Kilowattstunde Strom bezahlt.
Unser Ziel mit der Einspeisevergütung ist es, den Anteil erneuerbarer Energien im Energiemix zu steigern.
Damit möchten wir den Übergang zu einer nachhaltigeren und umweltfreundlicheren Energieversorgung vorantreiben.
Im Jahr 2024 liegt die Einspeisevergütung für kleinere Anlagen mit einer Leistung bis 10 kW bei 8,11 Cent pro Kilowattstunde.
Hierzu haben wir eine Tabelle erstellt, die die aktuellen Vergütungssätze präsentiert:
bis 10 kW8,11 Cent/kWh
10 bis 40 kW7,1 Cent/kWh
bis 100 kW5,8 Cent/kWh
Die dargestellten Werte sind ein zentraler Bestandteil unseres Strebens, Investitionen in erneuerbare Energien zu fördern.
Wir verstehen die Bedeutung dieser Maßnahme für die Energiewende und deren wirtschaftliche Aspekte.
Mit diesen Anreizen möchten wir einen stabilen und geregelten Übergang zu einer grüneren Zukunft sicherstellen.
Wie hoch ist die Einspeisevergütung für PV-Anlagen aktuell?
Seit dem 1. Februar 2024 hat sich die Einspeisevergütung für PV-Anlagen verändert. Wir beobachten eine halbjährliche Reduzierung der Vergütungssätze um 1 Prozent. Aktuell liegt die Einspeisevergütung bei PV-Anlagen bis zu einer Größe von 10 kWp für Teileinspeisungen bei 8,11 Cent pro kWh.
Bei Volleinspeisungen wird ein Satz von 12,9 Cent pro kWh angewandt. Es ist relevant zu erwähnen, dass zum 1. August eine weitere Verringerung antsteht und die Vergütung dann auf 12,8 Cent pro kWh für Anlagen bis 10 kW sinken wird.
Für Anlagen mit einer Nennleistung von 10 bis 40 kWp werden momentan 7 Cent pro kWh vergütet. Bei Anlagen mit einer Leistung bis zu 100 kWp liegt die aktuelle Vergütung bei 5,7 Cent pro kWh. Alle diese Raten sind zur Förderung der Erzeugung von Solarstrom durch Photovoltaikanlagen gedacht und orientieren sich an der Teileinspeisung.
Wir sehen eine deutliche Differenzierung in den Vergütungssätzen, um die verschiedenen Einsatzmöglichkeiten von Photovoltaikanlagen wirtschaftlich zu unterstützen. Nach 20 Jahren Betriebsdauer fallen Solaranlagen aus der EEG-Förderung heraus.
Wie wird die Einspeisevergütung berechnet?
Die Berechnung der Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen beruht auf verschiedenen Parametern.
Zu diesen zählen insbesondere das Datum der Inbetriebnahme, die installierte Leistung der PV-Anlage sowie die Art der Einspeisung.
Für Anlagen, die im Jahr 2024 in Betrieb genommen werden, müssen wir zunächst das genaue Inbetriebnahmedatum identifizieren, um die gültige Vergütung festzustellen.
Die installierte Leistung in Kilowatt peak (kWp) fließt ebenfalls in die Berechnung ein, da sich die Vergütungssätze je nach Anlagengröße unterscheiden können.
Abhängig davon, ob wir eine Voll- oder Teileinspeisung haben, variiert der Vergütungssatz. Bei einer Volleinspeisung wird der gesamte erzeugte Strom ins öffentliche Netz eingespeist, bei der Teileinspeisung wird ein Teil selbst verbraucht.
In Deutschland wurde zum Stichtag 01. Februar 2024 eine Änderung der Einspeisetarife für PV-Anlagen bis 10 kWp eingeführt. Wir nutzen die aktuellen Vergütungssätze von 8,11 Cent pro Kilowattstunde (ct/kWh) für eine Teileinspeisung und 8,51 ct/kWh für eine Volleinspeisung.
Es ist wichtig sich zu beachten, dass zum 01. August 2024 die Vergütungssätze erneut angepasst werden.
Unsere Bemühungen, den Ertrag von Photovoltaikanlagen zu maximieren, sollten die Abnahme der Vergütungssätze über die Betriebsdauer der Anlage miteinbeziehen.
Aktuelle Vergütungssätze und deren Entwicklung
Seit dem 1. Februar 2024 haben sich die Einspeisevergütungssätze für Photovoltaikanlagen in unserem Land geändert.
Die Regelung betrifft PV-Anlagen bis zu einer Leistung von 10 kWp.
Für Teileinspeisung wurde der Vergütungssatz auf 8,11 Cent pro kWh festgelegt.
Bei der Volleinspeisung beträgt der Satz aktuell 8,51 Cent pro kWh.
Ab dem 1. August 2024 wird es zu einer Anpassung der Sätze kommen.
Zu diesem Zeitpunkt sinkt die Einspeisevergütung für neue Anlagen.
Die Vergütungssätze werden halbjährlich um 1 Prozent verringert.
Die Tabelle unten zeigt die spezifischen Vergütungssätze:
PV-Anlagenbis 108,1112,9
Ab dem 1. August 2024—8,012,8
Unsere Informationen basieren auf den offiziellen Veröffentlichungen der Bundesnetzagentur und anderen energiebezogenen Fachquellen.
Um auf dem neuesten Stand zu bleiben, empfehlen wir, die einschlägigen Quellen regelmäßig zu konsultieren.
Wie bekomme ich die Einspeisevergütung?
Die Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen erhalten zu können, setzt voraus, dass wir einige Schritte befolgen.
Zunächst müssen wir sicherstellen, dass unsere Photovoltaikanlage von einem Fachmann installiert und durch die örtlichen Netzwerkbetreiber abgenommen wurde.
Sobald unsere Anlage in Betrieb ist, melden wir diese beim Energieversorgungsunternehmen an.
Die genauen Unterlagen, die wir für die Anmeldung benötigen, können je nach Bundesland und Stromnetzbetreiber variieren, daher informieren wir uns vorab über die lokalen Anforderungen.
In der Regel ist es erforderlich, einen Antrag auf Einspeisevergütung bei dem zuständigen Netzbetreiber auszufüllen.
Dabei geben wir die technischen Daten unserer Photovoltaikanlage an und legen eine Kopie des Inbetriebnahmeprotokolls bei.
Nach Prüfung unserer Unterlagen bestätigt der Netzwerkbetreiber die Höhe der Vergütung und ab diesem Zeitpunkt erhalten wir für den ins Netz eingespeisten Strom die Vergütung.
Für Anlagen, die zwischen Februar und Juli 2024 in Betrieb genommen werden, gelten bestimmte Sätze pro Kilowattstunde, die abhängig sind von der Art der Einspeisung – ob Teil- oder Volleinspeisung.
Es ist wichtig, die aktuellen Vergütungssätze zu kennen, da diese sich ändern können und die Höhe der Vergütung beeinflussen.
Wer bezahlt die Einspeisevergütung?
Die Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen wird in Deutschland von den Netzbetreibern übernommen.
Diese Betreiber sind in der Regel etablierte Unternehmen, die für die Infrastruktur und Verteilung des Stroms an Verbraucher verantwortlich sind.
Die Vergütung dient als Anreiz für den Betrieb von Photovoltaikanlagen und zur Förderung der erneuerbaren Energien.
Es ist wichtig zu erwähnen, dass die Höhe der Vergütung variieren kann.
Sie ist von Faktoren wie dem Standort der Anlage, der installierten Leistung und dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme abhängig.
Für Anlagen, die im Jahr 2024 in Betrieb genommen werden, gelten spezifische Fördersätze.
Dies bedeutet, dass sowohl Anlagen mit Eigenverbrauch als auch solche, die vollständig in das Netz einspeisen, unterschiedliche Vergütungen erhalten.
Welche Alternativen gibt es?
Es gibt aktuell einige Alternativen zur traditionellen Einspeisevergütung für das Jahr 2024:
Direktvermarktung:
Es gibt die Möglichkeit, den erzeugten Strom direkt zu vermarkten. Durch den Verkauf des Stroms an der Börse kann eventuell ein höherer Preis als die reguläre Einspeisevergütung erzielt werden.
Eigenverbrauch:
Wir empfehlen unseren Kunden, den Anteil des Eigenverbrauchs zu erhöhen. Dies reduziert die Stromrechnung und sorgt für Unabhängigkeit vom Stromnetz.
Stromspeicher:
Der Einsatz von Stromspeichern ermöglicht es uns, den selbst produzierten Strom zu speichern und zu einem späteren Zeitpunkt zu verbrauchen. Dies optimiert den Eigenverbrauch und steigert die Rentabilität der Anlage.
Energiemanagement-Systeme:
Wir setzen auf intelligente Energiemanagement-Systeme, die dazu beitragen, den Verbrauch und die Erzeugung von Strom optimal aufeinander abzustimmen.
Virtuelle Kraftwerke:
Es gibt die Möglichkeit Photovoltaikanlagen mit virtuellen Kraftwerken zu vernetzen. So lässt sich der Strom gemeinschaftlich vermarkten und die Versorgungssicherheit erhöhen.