Dass die Verkehrssünderdatenbank in Flensburg ist Autofahrern wohlbekannt – allerdings wird häufig vergessen, dass auch Radfahrer als Verkehrsteilnehmer im “Sündenfall” von ihr erfasst werden. So droht etwa bei Rotlichtverstößen nicht nur ein Knöllchen, das zähneknirschend an den freundlichen Polizeibeamten bezahlt wird, sondern ein Bußgeld im bis zu dreistelligen Bereich sowie ein Punkt in besagter Kartei. Alkoholisiert Rad zu fahren wird mit rund einem Monatgehalt nicht nur deutlich teurer, sondern als Straftat mit sieben Punkten, Anordnung einer medizinisch-psychologischer Untersuchung (MPU) sowie einem Fahrverbot belegt.
Punkte für Radler
Autor des Artikels : rechtkurzweilig
Zum Original-Artikel"Recht kurzweilig" ist unregelmäßig Aktuelles aus der Tastatur einer Wirtschafts(rechts)journalistin. Schwerpunkte sind Steuer- und Arbeitsrechtsthemen. Alle Beiträge unterliegen dem Urheberrecht, sind publiziert und damit von Verlagen bezahlt. Die Verwertung unterliegt demzufolge der Genehmigung...