Psychische Probleme nach Einsicht in die Personalakte kein Arbeitsunfall

Das Verwaltungsgericht Aachen (VG Aachen, Urteil v. 11.12.2014, 1 K 1161/13) hat entschieden, dass kein Arbeitsunfall vorliegt, wenn ein Beamter seine Personalakte einsieht und aufgrund der dortigen negativen Leistungsbeschreibung über seine Person sich dann in psychischen Behandlung begeben muss.

Ein Beamter hatte eine Personalakte eingesehen und „geschockt“ über die Beurteilung des Personalrates, der meinte, dass Quereinsteiger, wie der betroffene Beamte, nicht zur Motivation der Belegschaft beitragen würden, die seit Jahren im fraglichen Bereich ihre Arbeit leisteten und auf ihre Beförderung warten würden.

RA A. Martin



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