Pseudonyme bei Online-Petitionen erlaubt

DBtg - Petitionen

Bundestag erlaubt Pseudonyme bei Online-Petitionen

 

“Jedermann hat die Möglichkeit, Bitten oder Beschwerden an den Deutschen Bundestag zu richten. Diese Petitionen können höchstpersönliche Angelegenheiten betreffen, aber auch Forderungen von allgemeinpolitischer Bedeutung (z. B. Bitten zur Gesetzgebung) zum Inhalt haben.”

So wird man auf der Startseite der Online-Petitionen des Deutschen Bundestag empfangen. Die Seite hat nun einige Änderungen erfahren, die im Wesentlichen kosmetischer Natur sind.

Die wichtigste Änderung ist sicher die Möglichkeit, Petitionen fortan mit einem, durch das System vorgegebenen Pseudonym mitzeichnen zu können. Wer also nicht mit seinem Klarnamen zeichnen möchte, kann das jetzt auch unter Pseudonym. Dieses systemgenerierte Pseudonym ist nur für die Mitzeichnung. Das Pseudonym für die Diskussionsforen ist nach wievor frei wählbar.

Neu sind weiterhin, die Anmeldung am Petitionsportal mit eMails-Adresse und Passwort, so muss sich niemand mehr den kryptischen Nutzernamen merken, als auch die jetzt kontextbezogene Hilfe und die Überarbeitung der Seite “Service und Information”. Die kosmetischen Änderungen betreffen überwiegend den Seitenaufbau. So wurde am rechten Rand eine Marginalspalte eingebaut, auf der Detailinformationen zu den einzelnen Petitionen betreit gestellt werden. Die neu gestaltete Baumgliederung der Diskussionen soll Meinungsaustausch stärker betonen und Beiträge und Antworten intuitiv nachvollziehbar machen.

Alle Änderungen sind zusammengefasst auf “Was ist neu?” im Petitions-Protal nach zu lesen.

Petitionen sind ein wichtiges Instrument der direkten Beteiligung an der Politik, durch den Bürger. Das Portal der Online-Petition des Deutschen Bundestag macht diese Mitwirkung noch einfacher und nun auch noch übersichtlicher.

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