Privatsache Post: Ab wann haben Kinder ein Anrecht darauf?

Privatsache Post: Ab wann haben Kinder ein Anrecht darauf?

Darf Mama den Brief aufmachen?

Langsam häufen sich die Briefe, die unsere Buben an sie persönlich zugestellt bekommen. Manchmal erkennen wir Eltern von weitem schon, wem die Schrift gehört – zuim Beispiel den Grosseltern oder den Göttis, und manchmal können wir den Absender und den Inhalt erahnen, weil die Aufmachung auf eine Einladung zu einem Fest schliessen lässt.

Doch manchmal flattern Briefe ins Haus, die keinerlei Rückschluss auf dessen Absender ermöglichen und dann wissen wir Eltern nicht immer so recht, ob wir den Brief unseren Buben zum Öffnen übergeben sollen oder ob wir besser zuerst einen Blick reinwerfen.

Bis jetzt haben wir uns so entschieden, dass wir eher persönliche Briefe (Anschrift von Hand) den Buben ungeöffnet weiter geben und “amtlich” anmutende Post oder nach Werbung erscheinende Zustellungen zuerst selber aufmachen und dann entscheiden, ob wir die Nachrichten an die Buben weitergeben.

Doch ganz korrekt ist unser Verhalten nicht. Denn:

In der Schweiz wird das als Schriftgeheimnis bezeichnete Briefgeheimnis durch die Artikel 13 und 36, Absatz 4 der Bundesverfassung und den Artikel 179 des Strafgesetzbuches geregelt.

Urteilsfähige Kinder und Jugendliche haben das Recht auf ihren privaten Briefverkehr. Die Urteilsfähigkeit hängt immer von den konkreten Umständen, dem Alter und der persönlichen Reife des Kindes ab. Urteilsfähig ist man dann, wenn man vernünftig handeln und die Konsequenzen seiner Handlungen abschätzen kann. Grundsätzlich wachsen Kinder in die Urteilsfähigkeit hinein und können ab 7 Jahren aufwärts durchaus als urteilsfähig, was z.B. schulische Angelegenheiten anbelangt, betrachtet werden.

Für gewöhnliche Brieffreundschaften ist das meist schon sehr früh der Fall. Bei Jugendlichen ab 16 Jahren geht man in der Regel davon aus, dass die jungen Leute sämtliche an sie adressierte Post selber verwalten.

Missachten die Eltern die Privatsphäre von urteilsfähigen Jugendlichen, machen sie sich unter Umständen sogar strafbar – wegen Verletzung des Schriftgeheimnisses. So will es das Strafgesetzbuch.

Adressierte Post darf also nicht geöffnet werden, ausser das Kind oder der Jugendliche ist z.B. in einem Ferienlager und erhält einen Brief der Schule.

Der Fall ist also ziemlich klar. Wusstet Ihr das alles? Wie habt Ihr es bisher gemacht, wie handhabt Ihr es mit Euren Kindern?

Quellen:


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