Privatisierung der Uni-Klinik vom Tisch – jetzt Kreditaufnahme durch die Hintertür?

Privatisierung der Uni-Klinik vom Tisch – jetzt Kreditaufnahme durch die Hintertür?Ab heute scheint es amtlich zu sein: Die erwogene Privatisierung des UKSH ist vom Tisch! Nach der FDP hat heute auch die CDU im Schleswig-Holsteinischen Landtag beschlossen, dass das Uni-Klinikum in öffentlicher Hand bleiben soll (vgl. HL-Live vom 06.09.2011, hier).

Die Regierungsparteien setzen jetzt auf ein sog. PPP-Modell, um den auf bis zu 1 Mrd. Euro geschätzten Sanierungsstau im Bereich der Klinik-Gebäude in Kiel und Lübeck aufzulösen.  Im Ergebnis sollen hierbei nur die Immobilien des UKSH verkauft werden. Investoren würden die alten Gebäude renovieren oder Neubauten errichten und diese anschließend an das UKSH vermieten (vgl. Web-Seite des NDR, hier). In aller Regel sehen derartige Verträge allerdings eine feste Mietdauer von mindestens 30 Jahren vor, zumeist mit einer Rückfall- oder Rückerwerbsklausel. Das heißt, nach Ablauf der Mietdauer fallen die Gebäude wieder an das Land zurück oder – sofern sich nach der Mietkalkulation die Investitionen (inklusive Zinsaufwand und Gewinn) für den Privatinvestor nicht voll amortisiert haben – das Land ist verpflichtet, die Immobilien nach Vertragsende zu einem festgelegten Restwert zurückzukaufen.

Rein wirtschaftlich betrachtet, gibt es zumindest auf den ersten Blick keinen nennenswerten Unterschied zu einer möglichen Gebäudesanierung in eigener Regie des Landes. Diese müsste, da das Land „klamm“ ist, zwar durch Kredite finanziert werden. Es darf aber sehr stark bezweifelt werden, dass der Aufwand für Zins und Tilgung höher wäre als der an den Investor zu zahlende Mietaufwand, der ja ebenfalls im Ergebnis  auch dessen Aufwand und Gewinn abdeckt.

Auch das vielfach zu hörende Argument, das UKSH könne die zu leistenden Mietraten aufgrund von sanierungsbedingten Rationalisierungsgewinnen (insbesondere durch dann gegebene „kurze Wege“) selbst erwirtschaften, dürfte nicht nur in der Sache Skepsis hervorrufen. Es spricht auch nicht per se für das jetzt angestrebte Teil-Privatisierungsmodell, sondern gilt dann auch in gleicher Weise für eine kreditfinanzierte Investition des Landes.  Übrigens: Jede Kommune wäre nach dem Gemeindehaushaltsrecht verpflichtet, eine entsprechende Vorgehensweise als „kreditähnliche Verpflichtung“ wie jede andere (Investitions-)Kreditaufnahme auch durch die Kommunalaufsicht genehmigen zu lassen. 

Man darf jedenfalls gespannt sein, wie die Rechnung der Landesregierung für das angestrebte Modell im Einzelnen aussieht, insbesondere im Vergleich zur rein kreditfinanzierten Sanierung. Zunächst einmal haftet den Plänen meines Erachtens eher der Geruch der Bilanztäuschung an, indem man finanzielle Belastungen des Landeshaushaltes nicht offen als Schulden ausweist.



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