Pränataltest auf Down-Syndrom „formal korrekt“

Regierungspräsidium in der Hilfslosigkeit einer unwürdigen Gesetzeslage

Wer sich dieser Tage an das Regierungspräsidium in Freiburg gewandt hat, um die Freigabe des sogenannten „Bluttests“ auf das „Down-Syndrom“ zu hinterfragen, bekam unter anderem folgende standardisierte Zeilen zurückgesandt:

„Das Regierungspräsidium hat nur die Anzeige und das Einstellen der Produktdaten in das medizinische Produktsystem zu bestätigen. Die Argumente und Fragen, die Sie in Ihren Mails aufwerfen, waren und sind vom Regierungspräsidium insofern auch nicht zu prüfen und nicht zu bewerten.“

Ja, gesetzlich und rechtlich hat sich die Behörde an die Mindestvorgaben gehalten, die der Gesetzgeber gestellt hat, wenn es um die Prüfung des praenatalen Tests geht. Anders als bei Medikamente, so argumentierte das Präsidium weiter, habe man bei „Medizinprodukten“ keinerlei Handhabe, eine Zulassung aufgrund von Bedenken in Frage zu stellen. Lediglich die formale Richtigkeit der Anmeldung über die Vermarktung ist zu klären – und hier hat die Konstanzer Firma „LifeCodexx“ offenbar alles vorgelegt, was es an nötigen Unterlagen brauchte.

Entsprechend nüchtern titelt beispielsweise auch das „Deutsche Ärzteblatt“ mit der Überschrift: „Down-Syndrom-Bluttest formal korrekt“ (http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/51092/Down-Syndrom-Bluttest-formal-korrekt). Was wäre Deutschland ohne seine Formalien – aber dafür mit etwas mehr ethischen Hürden? Denn genau diese werden dort nicht gesetzt, wo sie eigentlich angebracht wären. Die baden-württembergische Sozialministerin hatte bereits vor Wochen darauf hingewiesen, dass die Gesetzeslage eine Abwägung von moralischen Bedenken bei der Vermarktung eines medizinischen Produktes nicht vorsehe. Eine Krux in einem Land, das sich in Sachen Bürokratie, Überprüfungen und Bedingungen durchaus als Weltmeister bezeichnen darf.

Lediglich einen „Qualitätstest“ durch den „TÜV Rheinland“ habe es gegeben, nach dessen Ergebnis, so berichtet die Firma, sei man sich mit dem Regierungspräsidium „rasch einig gewesen“. Man will nicht wissen, welches Wohlwollen und welche Gutmütigkeit in Amtsstuben vielleicht doch herrschen muss und wie weit die politische „Wellenlänge“ dazu beiträgt, zumindest gewisse Prozesse zu beschleunigen. Anders ist diese zügige „Einigung“, die fast eher nach einer diplomatischen Verhandlung statt einem unabhängigen Bestätigungsverfahren klingt, wohl dann doch nicht zu erklären.

Man wird sich nun die Frage stellen müssen: Reicht es aus, sich bei einem Test, der möglicherweise eine Selektion von behinderten Menschen mit genetisch nachweisbaren Erbkrankheiten einleitet, die bloße Aussage ausreicht: „Wir waren dafür nicht zuständig“. Jeder schiebt gerade die Verantwortung vor sich her, nahezu hilflos klingt die Regierungspräsidentin, wenn sie bei allen Einsendern von Rückfragen zu dem Vorgang fast mit Selbstvorwurf einräumen muss: „Alle bei mir eingegangenen Wünsche, Beschwerden und Bitten zu diesem Test haben eines gemeinsam: Sie gehen von der falschen Annahme aus, dass wir als Regierungspräsidium eine eigene positive Entscheidung über das Inverkehrbringen dieses Medizinproduktes zu treffen haben.“

Bei einer Demonstration in Konstanz hatten Lebensschützer und behinderte Menschen nochmals gegen den Test protestiert. Viele Medien berichteten, wiegelten die rund hundert Teilnehmer als „konservative Christen aus Wigratzbad“ ab. Dabei war den Demonstranten anzumerken: Hier geht es um Fundamente unserer Gesellschaft. Wer sich fortan weigert, geschenktes Leben so anzunehmen, wie es gegeben ist, der missachtet Würde und damit Artikel 1 unserer Verfassung. Deshalb kann und darf es niemandem egal sein, welch fatale Gesetzeslage in unserem Land herrscht, die Entwicklungen hin zu einer „Wünsch-dir-was“-Generation befördert. All Dialogbereitschaft von „LifeCodexx“ kann solange nicht ernst genommen werden, wie der wirtschaftliche Profit und der Erfolg eines Unternehmens das Verbot der Diskriminierung aus den Angeln hebt.

Ob von seinen beschränkten Möglichkeiten überzeugt oder von der Machtlosigkeit beschämt – das Regierungspräsidium Freiburg hat zumindest etwas öffentlich gemacht, was viele so nicht wussten oder nicht zu glauben vermocht haben. Daher kann und muss sich die Bewegung der Protestierenden nun darauf konzentrieren, in der Politik vorstellig zu werden. Unbewertete Medizinprodukte dürfen nicht weiter dem „zahnlosen Tiger“ von Behörden für ein obligatorisches Durchwinken vorgelegt werden, sondern brauchen die höchste, schärfste und kritische ethische Würdigung, um sie letztendlich auch im Angesicht unseres Grundgesetzes stoppen zu können.

Jedes homöopathische Arzneimittel obliegt in der Bundesrepublik einer größeren Kontrolle als ein Test, dessen „Zuverlässigkeit“ in Sachen Aussortieren von Leben „technisch“ einwandfrei sein mag. Doch ein Globuli wird keinen Menschen töten – der Bluttest könnte es künftig regelmäßig…

Dennis Riehle


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