Post vom Finanzamt: Daten überprüfen

In diesen Wochen erhalten alle Beschäftigten Post von der Finanzverwaltung, mit der sie informiert werden, welche Merkmale für den Lohnsteuerabzug in ihrem ersten Arbeitsverhältnis gespeichert sind. Wenn alles okay ist, braucht man nichts unternehmen, hieß es vom Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine (BDL). Dann »sind die dort aufgeführten Daten Grundlage für den Lohnsteuerabzug 2012 durch den Arbeitgeber«.
Die frühere Lohnsteuerkarte, die man jährlich zugeschickt bekam, überprüfen konnte und dann in der Buchhaltung ablieferte, existiert ja nicht mehr. Ab 2012 werden die »elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM)« eingeführt. Dafür würden die bisherigen Angaben in einer Datenbank der Finanzverwaltung gespeichert, erläuterte der BDL.
Sollten diese mitgeteilten Daten allerdings nicht mit den tatsächlichen Verhältnissen übereinstimmen, muß der Beschäftigte bei dem für ihn zuständigen Wohnsitzfinanzamt (ausdrücklich nicht im Betrieb!) eine Änderung veranlassen. Auch Freibeträge müssen bis Jahresende in jedem Fall neu beantragt werden. Man sollte genau prüfen. Denn es könne nicht ausgeschlossen werden, daß z.B. aufgrund von Übermittlungsfehlern falsche Lohnsteuerabzugsmerkmale gespeichert würden, so der BDL.
(c) Junge Welt

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