Poppen fürs Wahlrecht: Schwesigs Geburtenförderprogramm

Sie hat längst ein Abonnement auf den “Klodeckel des Tages”. Manuela Schwesig glänzt immer wieder mit Vorstößen, bei denen man nie so richtig weiß, wie ernst man sie nehmen soll. Sie sind zwar schlagzeilenträchtig, taugen aber nicht so recht als Arbeitsnachweise für die blasse Familienministerin. Auch im jüngsten Fall handelt es sich um eine unausgegorene Idee: Die SPD-Politikerin fordert ein Wahlrecht für Kinder. Dieses soll von deren Eltern wahrgenommen werden, die pro Kind ein zusätzliches Kreuz auf dem Wahlzettel machen dürften. Anlässlich des 25. Jubiläums der UN-Kinderrechtskonvention begründete Schwesig ihren Vorstoß damit, dass Kinder mehr Einfluss auf die Politik bräuchten. Dass es dazu nützlich wäre, deren Eltern mit zusätzlichen Stimmrechten auszustatten, ist allerdings nicht nur eine abwegige Vorstellung, sondern entlarvt Schwesigs Vorschlag als reine PR-Aktion. Natürlich wird niemand etwas gegen eine sinnvolle Familien- und Bildungspolitik einwenden, die Kinder stärkt und ihre Chancen auf ein selbstbestimmtes Leben verbessert. Doch stattdessen tut Schwesigs Große Koalition mit dem Rentenpaket auf Kosten künftiger Generationen gerade das Gegenteil.

Und nicht nur hier offenbart sich die ganze Einfallslosigkeit der Politik, die einerseits Milliarden mit der Gießkanne verteilt und andererseits Finanzlücken dadurch zu stopfen versucht, dass sie künftige Gewinne aus dem “Schneeballsystem Rente” abschöpft. Dass ihre Idee schon an der praktischen Umsetzung scheitert, stört Schwesig offenbar nicht. Welcher Elternteil soll das “Erstzugriffsrecht” bekommen? Wer entscheidet über familieninterne Differenzen, wenn Vati lieber die FDP wählt und Mutti ihr ökologisches Gewissen mit einem zusätzlichen Kreuz beim grünen Lager beruhigen will? Was ist, wenn in der modernen Patchwork-Welt die Mutter ihre Stimme in Hamburg abgibt, der Vater aber längst mit der neuen Lebensgefährtin in München lebt und dort zeitgleich auf sein Mehrfachstimmrecht pocht? Wie sollen die armen Wahlhelfer dies überhaupt kontrollieren? Und natürlich steht auch unser Grundgesetz der ehemaligen SPD-Nachwuchshoffnung im Weg. Dort ist festgelegt, dass bei Bundestagswahlen erst ab 18 gewählt werden darf. Und – was viel schwerer wiegt – die Wahl muss geheim und frei erfolgen. Doch was ist an einer Wahl geheim oder frei, die von anderen getroffen wird?

Wie soll der Wille des Kindes überhaupt festgestellt werden? Alle Eltern glauben zu wissen, was ihr Kind sich wünscht. Man darf aber sicher daran zweifeln, dass dies für den Wahlgang zutrifft. Wenn Kinder wählen dürften, stünden jene Parteien hoch im Kurs, die ein Grundrecht auf Fast Food und endlose Nächte vor der Spielekonsole versprechen. Es ist schon arg durchschaubar, dass im Verlauf der Zeit in vielen SPD-geführten Bundesländern das Wahlalter für Landtags- und Kommunalwahlen unter die Volljährigkeitsgrenze abgesenkt worden ist. Das Kalkül ist klar: Heranwachsende wählen eher links. Ähnlich verhält es sich wohl mit dem von der SPD immer wieder geforderten Wahlrecht für (Nicht-EU-)Ausländer. Nun sollen also Eltern zu den Sozis gelockt werden, indem man ihnen das Mehrfachwahlrecht verspricht. Schwesigs Vorstoß passt ganz zur Berliner Politik. Es mag nicht populär sein, dies festzustellen, aber er verdeutlicht vor allem eines: Der Bundestag ist voller Klientel-Parteien. Anders als uns die Medien immer weis machen wollten, tragen diese jedoch nicht die Farbe gelb, sondern vor allem grün, rot und schwarz. Und sie spielen die gesellschaftlichen Gruppen nur allzu gerne gegeneinander aus…


Tagged: Bundestagswahl, Familienpolitik, Kinderwahlrecht, Schwesig, SPD

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