Polizeigewalt in Deutschland – Wie Justiz und Politik die Täter schützen

Elena Schelhas wird auf die Polizeiwache gerufen, sie soll dolmetschen. Doch dazu kommt es nicht. Als sie die Wache nach zwei Stunden wieder verlässt, hat sie eine große Beule an der Stirn. Zwei Polizisten sollen sie attackiert und drei Mal gegen eine Wand gestoßen haben – das berichtet sie zumindest. Die Übersetzerin stellt Anzeige wegen Körperverletzung, doch das Verfahren gegen die Beamten wird eingestellt. Die Aussage der Polizisten, die 60-jährige Frau sei aus freien Stücken gegen die Wand gelaufen, erscheint dem ermittelnden Staatsanwalt glaubwürdig. Zu einer Stellungnahme ist er nicht bereit. Die Begründung dafür klingt zynisch: Die Resozialisierungschancen des Opfers müssten gewahrt bleiben.

Die Aufklärungsquote bei Polizeiübergriffen ist sehr niedrig – nur bei drei Prozent der Vorwürfe kommt es zur Anklage. Häufiger Grund: Interne Ermittlungsstellen sind für die Untersuchung der Vorfälle zuständig – Polizisten ermitteln gegen ihre eigenen Kollegen. Deutschland ist hier eher eine Ausnahme: Fast überall in Europa sind unabhängige Ermittlungsstellen eingerichtet. Der Europarat fordert die Bundesrepublik schon lange auf nachzuziehen. Doch Politiker wie der bayrische Innenminister Joachim Herrmann sehen trotz aller Kritik keinen Handlungsbedarf.


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