Politische Bildung – Aufgaben Bundeskanzler und Bundespräsident

Uns ist in den vergangenen Jahren vermehrt unangenehm aufgefallen, wie einfach sich viele Menschen ihre kleine Welt machen. An allem trägt Frau Merkel die Schuld. Deswegen hier auf den Punkt gebracht die wichtigsten Aufgaben von Bundeskanzler(in) und Bundespräsident(in).

.. beziehungsweise der Bundeskanzlerin. Der Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland ist an eine Vielzahl von Pflichten und Rechten gebunden, die das Grundgesetz vorsieht. Laut Grundgesetz Artikel 64 hat der Bundeskanzler das Recht, dem Bundespräsidenten die Kandidaten für die Ministerämter vorzuschlagen, und bildet somit das Bundeskabinett.

Der Bundeskanzler ist darüber hinaus befugt, die Bundesminister auf gleiche Weise zur Entlassung vorzuschlagen. Der Rahmen für das Regierungshandeln wird ebenfalls von dem Bundeskanzler nach Artikel 65 Grundgesetz bestimmt. Er trägt die Verantwortung für die von ihm festgelegten Richtlinien, und gibt den jeweiligen Ministerien einen Ordnungsrahmen vor, der einzuhalten ist.

Eine weitere Kompetenz des Bundeskanzlers ist die Absprache mit Regierungspartnern. Die Geschäfte der Bundesregierung werden vom Bundeskanzler, der gegenüber dem Bundestag die Regierungsverantwortung trägt, geleitet.

Der Bundeskanzler ist ebenso nach Artikel 66 Grundgesetz verpflichtet, kein anderes besoldetes Amt als das des Bundeskanzlers zur selben Zeit auszuüben. Außerdem ist der Bundeskanzler befugt, einen Bundesminister zu seinem Stellvertreter zu ernennen (Artikel 69).

Im Verteidigungsfall obliegt dem Bundeskanzler nach Artikel 115b Grundgesetz die Befehlsgewalt über die Streitkräfte der Bundesrepublik Deutschland. Nach Artikel 68 Grundgesetz darf der amtierende Bundeskanzler dem Bundestag die Vertrauensfrage stellen. Findet diese Vertrauensfrage nicht die Zustimmung der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages, darf der Bundeskanzler dem Bundespräsidenten die Auflösung des Bundestages vorschlagen.

... beziehungsweise der Bundespräsidentin. Die Aufgaben des Bundespräsidenten sind ähnlich wie die des Bundeskanzlers verfassungsrechtlich festgelegt. Die Kernkompetenzen des Bundespräsidenten sind im Grundgesetz von Artikel 54 bis Artikel 61 festgehalten. Dabei ist wichtig, dass der Bundespräsident nicht einer der drei Staatsgewalten zuzuteilen ist, da er die Einheit des Staates repräsentiert.

Eine der wichtigsten Kompetenzen des Bundespräsidenten ist somit die Repräsentation der Bundesrepublik Deutschland innerhalb des Landes und auch im Ausland, etwa durch Auftreten bei Veranstaltungen, Reden, oder Staatsbesuche im Ausland.

Darüber hinaus ist der Bundespräsident für eine Vielzahl von Regierungskompetenzen zuständig. Er schlägt nach Artikel 63 Grundgesetz dem Bundestag den Bundeskanzler zur Wahl vor, und ist ebenso für die etwaige Ernennung und Entlassung des Bundeskanzlers und der Bundesminister nach Artikel 67 und 64 Grundgesetz befugt.

Das Grundgesetz lässt ihm ebenso nach Artikel 60 die Verpflichtung zukommen, die Bundesrichter, Bundesbeamte, Offiziere und Unteroffiziere zu ernennen und entlassen. Ihm kommt die besondere Kompetenz zu, den Bundestag nach einem jeweiligen Ergebnis der Vertrauensfrage des Bundeskanzlers nach Artikel 68 Grundgesetz aufzulösen.

Der Bundespräsident erfüllt außerdem die wichtige Aufgabe, Gesetze auszufertigen, beziehungsweise diese zu unterzeichnen und schlussendlich nach Artikel 82 Grundgesetz zu verkünden. Im Einzelfall ist der Bundespräsident nach Artikel 60 Grundgesetz dazu autorisiert, das Begnadigungsrecht auszuüben, oder dieses Befugnis auf andere Behörden zu übertragen.


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