48147 Münster (ots) – Am Dienstag Nachmittag (15.05.12) gegen 14:00 Uhr nahmen Beamte der Polizei Münster einen 26-jährigen Mann aus Lettland unter dem Tatverdacht der Geldwäsche und der gewerbsmäßigen Urkundenfälschung fest. Der Mann hatte unter Vorlage eines gefälschten Passes mehrere Konten eröffnet. Auf ein Konto gingen am 14. 05. (Montag) und am Dienstag (15.05.) Gutschriften ein. Wegen Verdachts des Betruges wurden die Überweisungen zurückgerufen. Die Bank zeigte den Sachverhalt bei der Polizei an. Diese suchte die Wohnanschrift, die auf der gefälschten Einwohnermeldebestätigung vermerkt war, auf. Bei dieser Anschrift fand sie Briefkästen vor, die von keinem der Bewohner benutzt werden. Ein Name auf einem der “toten” Briefkästen stimmte mit dem Namen auf dem gefälschten Pass des Kontoinhabers überein. Die Adresse, Bremer Straße, wurde observiert. Gegen 14:00 Uhr erschien der 26-jährige Lette. Er interessierte sich auffällig für den Briefkasten. Die Polizei nahm ihn fest.
Der Mann gab an, für fremde Männer gehandelt zu haben. Diese hätten ihn mit dem Pass versorgt und beauftragt, das Geld zu transferieren. Dieser Scheinbriefkasten diente als Adresse für die Wohnanschrift sowie als Kontaktadresse für Aufträge an den Letten. Die Überweisung auf die von dem Letten unter falschem Namen eingerichteten Konten war nur möglich, weil Hintermänner zuvor Daten von Bankkunden über das Internet ausgespäht hatten. Mit Hilfe der ausgespähten Daten überwiesen sie Geld auf die “falschen” Konten.
Dieses sollte der Mann dann über weitere Konten ins Ausland überweisen. In diesem Zusammenhang weist die Polizei darauf hin: – Geben Sie keine Bankdaten bekannt. Kein Geldinstitut wird jemals die Zugangsdaten per Mail abfragen. – Öffnen Sie keine unbekannten Mails beziehungsweise Anhänge. – Prüfen Sie die Echtheit der Bank-Website und achten Sie auf die technische Sicherheit der Seite. Einen ersten Hinweis darauf gibt in der Regel ein Kürzel in der Adresszeile des Browsers (https://…) in Kombination mit einem kleinen Schloss-Symbol in der unteren Browserleiste – Betreiben Sie Online- Banking, soweit möglich, nur von eigenen Geräten aus. – Kontrollieren Sie Kontobewegungen regelmäßig (Kontoauszug, Kontostand), und informieren Sie bei Auffälligkeiten sofort ihr Geldinstitut
Das Amtsgericht Münster hat Haftbefehl gegen den 26-jährigen Mann erlassen. Die Ermittlungen dauern an.