PM und Offener Brief an Verfassungsrichterin Dr. Susanne Baer

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agens e.V.: Vielfalt, Teilhabe und der Traum von echter Wahlfreiheit, so die Wünsche von Frau Prof. Dr. Susanne Baer, Lehr­stuhl­inhaberin Öffentliches Recht und Geschlech­ter­fra­gen an der Juristischen Fakultät der Humboldt Univer­si­tät zu Berlin, sowie vormals Direktorin des Gender­Kom­pe­tenz­Zentrums – im Juli 2010 von Ministerin Schröder aufgelöst. Mittlerweile wurde sie zur Bundes­ver­fas­sungs­richterin gewählt, u.a. zuständig für das Arbeitsrecht. Hier

agens Pressemitteilung  vom 10.01.2011

Der Verein agens e.V., ist eine Initiative zur Herbeiführung einer geschlechter­de­mo­kra­tischen  Gesellschaft. Wir greifen mit dem beigefügten „offenen Brief“ an die neue Richterin am Bundesverfassungsgericht, Frau Dr. Susanne Baer, deren Stel­lung­nah­me 1 über „mittelbare Diskriminierungen“ des deutschen Gesetzgebers auf. Wir möchten ihr Gelegenheit geben, eine irritierende Äußerung klarzustellen, die Zweifel an ihrer richterlichen Unvoreingenommenheit aufkommen ließ. Es geht um das gemeinsame Sorgerecht beider Eltern:

Verlust des Sorgerechts infolge einer Elterntrennung

§ 1671 BGB des Familienrechts ermöglicht es, auf bloßen Antrag eines getrennt lebenden  Elternteils das Sorgerecht des anderen Elternteils - auch ohne Ver­feh­lun­gen von dessen Seite - zu beseitigen. Damit wird zugleich auch das dem Sorgerecht innewohnende Grund- und Menschenrecht des betroffenen Elternteils auf „Pflege und Erziehung“ seiner Kinder vernichtet. Die zwar geschlechtsneutral abgefasste Norm führt in ihrer Anwendung allerdings dazu, dass zu ca. 90% Väter, aber nur zu ca. 10% Mütter von solcher Grundrechtsbeschränkung betroffen werden. An diesem Missverhältnis wird eine mittelbare Diskriminierung nach dem Geschlecht im Sinne der Rechtsprechung des EU-Gerichtshofes offenkundig. Da die neue Bundes­ver­fas­sungs­richterin im 1.Senat des Bundesverfassungsgerichtes auch für Familienrecht zuständig sein wird, halten wir ihre Bewertung dieser Rechtstatsache – auch als Fingerzeig an den Gesetzgeber – für im öffentlichen Interesse liegend.

Kritik an der „Dominanz“ eines Menschenrechtes?

Die mit gleicher FAZ.NET Stellungnahme verbreitete Äußerung der neuen Ver­fas­sungs­richterin, das gemeinsame Sorgerecht werde als „allzu dominanter Regelfall“ angesehen, muss wegen des dem Sorgerecht innewohnenden universellen Eltern - Menschenrechtes Irritationen hervorrufen. Ja, es muss darüber hinaus Zweifel an ihrer richterlichen Unvoreingenommenheit aufkommen lassen. Im Interesse des hohen Ansehens und des Respekts, den das Bundesverfassungsgericht in der deutschen Öffentlichkeit genießt, halten wir es daher für geboten, Frau Dr. Baer diesbezüglich Gelegenheit zu einer Klarstellung einzuräumen. Sofern Frau Dr. Baer unsere Anregungen aufgreift, werden wir ihre Reaktion auf gleichem Wege der Öffentlichkeit zur Kenntnis geben, ebenso wie den Fall einer möglichen Nichtreaktion
nach angemessener Zeit.

Sachsens Justizministerium tritt für ein automatisches Sorgerecht lediger Väter ein


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