Plauderstündchen bei der Polizei

Gegen den Mandanten wird wegen Verbreitung von Kinderpornografie ermittelt. Beim Abholen von nicht inkriminierten Datenträgern hat ihn die Polizistin angesprochen und ihn ein - sehr nettes - Gespräch verwickelt.
Einen wichtigen Rat gab sie dem Mandanten: Ich solle mit dem Staatsanwalt eine Geldstrafe aushandeln. Dumm, dass der Strafrahmen von § 184 b Abs. 1 lediglich Freiheitsstrafe vorsieht. Vielleicht meinte sie aber auch eine Geldauflage, wer weiß.
Richtig dumm aber der Vermerk der Polizistin, dass man doch wegen des Sohnes des Mandanten das Jugendamt informieren solle. Es bestünde eine latente Gefahr für das Kind, zumindest könne man diese latente Gefahr nicht ausschließen.
Der Mandant war betroffen, da die Polizistin doch so nett war. So nett und verständnisvoll, dass er meinen Rat, nichts zu sagen, mal eben ignoriert hat. Schade.

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