Heute hat der Deutsche Bundestag abschließend über die Präimplantationsdiagnostik (PID) debattiert und sie eingeschränkt erlaubt. Dabei ging es darum, ob man künstlich befruchtete Embryonen auf Erbkrankheiten testen darf oder nicht. Über die Fraktionsgrenzen hinweg gibt es dazu unterschiedliche Meinungen, die aus meiner Sicht alle nachvollziehbar sind. Da es dennoch einer rechtlichen Regelung bedarf, musste entscheiden werden.
Nach längeren Überlegungen bin ich zu dem Ergebnis gekommen, dass meine Auffassung am meisten mit dem Antrag von Petra Sitte und anderen (Drucksache 17/5451) übereinstimmt. Danach ist eine begrenzte PID-Zulassung in definierten Fällen möglichen, also die Variante, für die nun eine Mehrheit der Abgeordneten gestimmt hat. Da ich noch bis Sonntag bei der Jahrestagung der Parlamentarischen Versammlung der OSZE in Belgrad bin, konnte ich heute nicht selbst mit abstimmen. Verständnis habe ich für alle Abgeordneten, die bei ihrer schwierigen Abwägung zu einem anderen Ergebnis gekommen sind als ich.