Photovoltaik: Nicht nur der Deckel muss weg

Der «Deckel» bei der Kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) gilt als das grosse Hindernis für Solarstrom. Die wahren Bremser sind jedoch unwillige Elektrizitätswerke.

Photovoltaik: Nicht nur der Deckel muss weg

Rainer Sturm/pixelio.de

Die Warteliste umfasst mehrere tausend Namen. Wer heute eine Photovoltaikanlage für die Kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) anmeldet, kann realistischerweise bestenfalls in zwei Jahren von den Bundesgeldern für Solarstrom profitieren. Das Problem ist der so genannte «Deckel» für Photovoltaik: Maximal 10 Prozent der Fördergelder dürfen laut Gesetz für Solarstromanlagen ausgegeben werden. In der Solarbranche ist der Ärger über diese Limite gross, politische Vorstösse jedoch blieben bisher erfolglos.

Und selbst wenn der ungeliebte «Deckel» dereinst verschwinden sollte, wird für Besitzer von PV-Anlagen nicht eitel Sonnenschein herrschen, den je nach Standort ihrer Anlage kassiert das lokale Elektrizitätswerk einen happigen Teil des Gewinns gleich wieder ab – legal und ziemlich willkürlich. Der Grund dafür ist die so genannte Lastgangmessung, welche Besitzer von Anlagen mit KEV-Vergütung (und solche mit einer Leistung von mehr als 30 Kilowatt) von Gesetzes wegen installieren müssen: eine Messeinrichtung, mit der das lokale EW automatisch und per Fernauslesung die Stromproduktion ermitteln kann.

Eine Untersuchung von Swissolar vom Herbst 2011 zeigt, dass die EWs diese Lastgangmessung zu völlig unterschiedlichen Tarifen verrechnen: Von null bis 2620 Franken pro Jahr reichte die Bandbreite der Tarife, die dem Branchenverband auf Anfrage gemeldet wurden – Ausreisser gegen oben nicht ausgeschlossen: Von 800 angefragten Elektritzitätswerken antworteten lediglich 166. «Zusammen mit den weiteren Gebühren entstehen somit für den Besitzer der Anlage unter Umständen so hohe Kosten, dass die Erträge gleich wieder aufgefressen werden», kritisiert Swissolar-Geschäftsführer David Stickelberger im aktuellen «Beobachter».

In einem Schreiben vom Mai 2011 stellt zwar die Regulierungsbehörde ElCom fest, ein Tarif von 600 Franken pro Jahr habe sich als «nicht auffällig» erwiesen (sprich: sei angemessen), aber dies ist eine blosse Empfehlung: Verbindliche Tarife kann die ElCom nicht anordnen. So bleibt es jedem einzelnen EW überlassen, ob es die Produktion von Solarstrom fördern oder behindern will – eine höchst unbefriedigende Situation. Für die Politik bleibt somit einiges zu tun. Will sie den Atomstrom – unter anderem – mit Strom aus PV-Anlagen ersetzen, so muss sie nicht nur der KEV-Deckel endlich aufheben, sondern per Gesetz auch die Stromversorger zur echten PV-Förderung verpflichten.


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