Petition/Aufruf: unterstützt die Zivilcourage von Inge Hannemann

An und für sich war es längst überfällig, dass sich auch mutige Mitarbeiter der Jobcenter und Optionskommunen gegen die vielfältige Verletzung der Menschenrechte, genannt Hartz IV, zur Wehr setzen.

Aber wie in den Fällen der “erfolgreichen Steuerfahnder” in Hessen versuchen Behörden und Politik das Aufbegehren gegen schreiendes Unrecht im Keime zu ersticken: Frau Inge Hannemann darf sich seit einigen Wochen nicht mehr für Leistungsberechtigte nach SGB II einsetzen, weil sie die SANKTIONEN nur behutsam und nach Abwägung aller Umstände einsetzen will.

Die BUERGERSTIMME sagt zur “Beurlaubung” bzw. dem “Hausverbot” folgendes:

Meinungsfreiheit existiert mitnichten, da die Nennung unangenehmer Wahrheiten meistens totalen Existenzverlust zur Folge hat. Natürlich konspirativ, etappenweise, damit keinesfalls menschenfeindliche Strukturen nachgewiesen werden können. So auch im Fall Inge Hannemann; vorerst Beurlaubung sowie Hausverbot, vermutlich gefolgt von einem „Berufsverbot“ bzw. Jobverlust, nach langen Strapazen, welche mitunter negative gesundheitliche Symptome verursachen.

Verantwortliche brauchen einen möglichen Wiedereinstellungsprozess lediglich so lange hinauszögern, bis Frau Inge Hannemanns Hoffnung letztlich ihr Ende findet. Wäre keinesfalls einmalig, da angebliche „Störenfriede“ kontinuierlich diesem System erliegen in Arbeitskämpfen.

Um sich dem rechtswidrigen Behördentreiben entgegenzustemmen, wurde eine Petition eingereicht, damit der Fall öffentlichkeitswirksam diskutiert werden muss und der offensichtlichen “Rechtsbeugung im Amt” entgegenzuwirken.

Entscheidend für die Aufrechterhaltung und Verteidigung der Demokratie ist folgendes:

Eine Demokratie ohne verlässlichen Rechtsrahmen ist nichts wert; sie mutiert nach und nach, manchmal unbemerkt, zu einer Despotie der Regierenden und Behörden; die “Rechtsbeugung” und der “Amtsmissbrauch” darf nicht alltäglich werden!

Die PETITION hat inzwischen knapp 16.000 Unterstützer gefunden; benötigt werden aber 20.000 Stimmen. Es verbleiben nur noch 3 Tage für die Stimmabgabe bzw. Beteiligung!

Was in Deutschland inzwischen alltägliche Behördenpraxis geworden ist, lässt sich bei GEGEN-HARTZ nachlesen:

HARTZ IV: HERZSTILLSTAND NACH ARBEITSZWANG

Immer wieder hatte der 48jährige Hartz-IV Bezieher Paul M. seiner Jobcenter-Sachbearbeiterin gesagt, dass er aus gesundheitlichen Gründen keine Arbeitstätigkeiten verrichten könne. Herr M. durchlebte bereits zwei schwerwiegende Herzinfarkte. Doch seine Sachbearbeiterin befand, leichte Tätigkeiten wie Fegen oder Zupfen von Unkraut, das können auch Sterbenskranke. Doch schon am zweiten Arbeitstag erlitt Herr M. einen Herzstillstand. Der Sachbearbeiterin droht nun eine Strafanzeige.

Herr M. ist zu 100 Prozent schwerbehindert und hatte bereits zwei Herzinfarkte. Im Jobcenter-Essen-Nord wurde ihm dennoch ein Jobangebot unter Androhungen von Sanktionen unterbreitet. Für vier Stunden pro Tag solle er Arbeiten wie Fegen und Unkraut zupfen verrichten. Herr M. versuchte seiner Sachbearbeiterin Frau K. verständlich zu machen, dass er hierfür gesundheitlich nicht in der Lage ist. Er berichtete von dem erst kürzlich durchlittenen zweiten Herzinfarkt. Selbst leichte Tätigkeiten können für ihn tödlich sein, mahnte M gegenüber der Frau. Sein Hausarzt hatte extra einen Bericht geschrieben und auf die gesundheitliche Situation aufmerksam gemacht. All das nahm die Sachbearbeiterin zwar zur Kenntnis, verwies aber auf die Empfehlungen des hauseigenen ärztlichen Dienst.

Genau gegen solch ein “Behördenverhalten” wandte sich Inge Hannemann; sie hätte in diesem Fall keineswegs mit Sanktionen, also dem vorsätzlichen Entzug von Teilen des Existenzminimums, gedroht!

Der Fall in Essen ist kein Einzelfall. Nicht selten werden die Nachrichten über solch ein kriminelles Behördenverhalten unterdrückt oder ähnliche Todesfälle fallen nicht auf, weil die Betroffenen zurückgezogen leben, auch weil sie ihre prekäre Situation aus Scham nicht bekanntgeben wollen. Innerhalb weniger Wochen war das der 2. Todesfall in Essen. Zuvor beging eine kranke HartzIV-Bezieherin SUIZID, weil sie durch Kürzungen der Kosten der Unterkunft (KDU) ihre Wohnung verlor und in die Obdachlosigkeit mit “Behördenbegleitung” übergeleitet wurde!

HartzIV macht krank und führt nicht selten in den vorzeitigen Tod, weil nicht wenige gesundheitlich bereits angeschlagene Leistungsberechtigte nach SGB II mit der Androhung von SANKTIONEN gedemütigt werden, damit sie “Unkraut” ziehen sollen bzw. 1-Euro-Jobs und andere kaum zumutbare prekäre Tätigkeiten verrichten, auch weil sie nicht selten zur Schonung der knappen Geldmittel der Kämmerer in den Kommunen beitragen sollen. Dass der unmenschliche Behördendruck dazu führt, dass die Betroffenen noch kränker werden, liegt nahe.

Der vorgenannte Artikel – GEGEN-HARTZ – beschreibt die Konsequenzen des rechtswidrigen Behördenverhaltens wie folgt:

Aus Angst vor Hartz IV-Kürzungen unterschrieben
Weil Herr M Angst vor den Sanktionen hat, unterschrieb er unter Vorbehalt die Eingliederungsvereinbarung. Kurze Zeit später trat er den Arbeitsdienst an. Schon am zweiten Tag berichtete Herr M über schwerwiegende Symptome wie Schmerzen im linken Arm. Er schaffte noch gerade so den Weg zum Vorarbeiter um ihm zu sagen, dass er gleich einen Herzinfarkt erleide. Kurz darauf erlitt Herr M einen Herzstillstand. Der alarmierte Notarzt konnte Herrn M. wieder reanimieren. Wäre es dem Arzt nicht gelungen, so wäre der erzwungene Arbeitsdienst eine Hartz IV Vermittlung in den Tod.

Der beschriebene Fall – durchaus kein Einzelfall – macht deutlich, dass Mitarbeiter in den Jobcentern und Optionskommunen dringend unterstützt werden müssen, die sich wie Frau Inge Hannemann gegen solche unmenschlichen und rechtswidrigen Verhaltensweisen zur Wehr setzen bzw. den Betroffenen eine “angemessene” Rechtsanwendung unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles zuteil werden lassen! Genau das ist dem Gesetzgeber im Auftrag des SOUVERÄNS vorgegeben. Jede Behördenwillkür, wie zuvor geschildert, verstößt gegen die Menschenrechte und Grundprinzipien der Demokratie!

Wir müssen die Behördenmitarbeiter mit ZIVILCOURAGE unterstützen!

Deshalb wäre es hilfreich, wenn die PETITION ein Erfolg wäre! Es werden noch 4.000 Stimmen benötigt.

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