Petition: Widerstand gegen Christenverfolgung

Gastbeitrag von Dr. Alfons Adam

Petition: Widerstand gegen Christenverfolgung

Sprechverbot für Lebensschützer und Christen Foto:ElvertBarnes

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Mit der hier zur Unterschrift vorgelegten Petition wehren wir uns gegen ein ganz krasses Beispiel für Christenverfolgung von Staats wegen, nämlich gegen das Grazer Strafurteil vom 4. April 2011. Näheres dazu im Text der Petition (auf der letzten Seite). Die Petition wird natürlich umso mehr Beachtung finden, je mehr Unterschriften zustandekommen. Unsere Machthaber werden sich schwer tun, eine solche Aktion zu ignorieren und Staatsbürger zu missachten, die ihnen furchtlos einen Spiegel vor Augen halten und von denen sie annehmen müssen, dass sie in ihrem persönlichen Umfeld eine gewisse Ausstrahlungskraft haben, ja vielleicht selbst Multiplikatoren sind. Das Ansehen der Justiz wird weiter sinken, wenn der Nationalrat nicht reagiert, und das internationale Ansehen Österreichs ist – siehe Empfehlung der OSZE – ebenfalls in Gefahr. Dieses Urteil vom 4. April 2011 ist eindeutig ein Fehlurteil, und das vom rechtlichen Ansatz her gesehen und auch mit Rücksicht auf die Beweislage. Und es bleibt auch dann ein Skandal, wenn das Berufungsverfahren mit einem Freispruch enden sollte. Denn es gilt: Wehret den Anfängen!

Nun eine Erörterung des Urteils für juristisch Interessierte:

Der sogenannte Stalking-Paragraph 107a StGB verlangt eine widerrechtliche, beharrliche Verfolgung, die die verfolgte Person unzumutbar beeinträchtigt. Also Tatmerkmale, die inhaltlich unbestimmt sind. In einem solchen Fall ist die Absicht des Gesetzgebers zu erforschen, und aus dieser ergibt sich, dass die verfassungsrechtlich geschützten Persönlichkeitsrechte des „Opfers“ (z.B. Eingriff in Recht auf Privat- und Familienleben) Gegenstand der Interessensabwägung zu den Grundrechten der Meinungsäußerungs- und Religionsfreiheit sein sollen. Wegen der unbestimmten Begriffe wurde dieser Stalking-Paragraph von Anfang an kritisiert und dessen Verfassungsmäßigkeit in Frage gestellt. Aus der Absichtserklärung des Gesetzgebers vor der Beschlussfassung dieses Gesetzes ergibt sich zwar, dass die erwähnte Interessensabwägung notwendig ist – und ein nach besten Wissen und Gewissen handelnder Richter hätte das Urteil vom 4. April 2011 nicht fällen dürfen -, praktisch hat sich dieser Gesetzestext nun als Instrument erwiesen, die Meinungsfreiheit und die Freiheit der Religionsausübung mit einem Strafurteil außer Kraft zu setzen. Justizministerium und Oberstaatsanwaltschaft haben dieses Gesetz als Mittel der Christenverfolgung eingesetzt. Ein willfähriger Richter hat sich zum Handlanger politischer Interessen machen lassen. Sein Urteil ist nicht nur vom rechtlichen Ansatz her verfehlt. Auch die Ergebnisse des Beweisverfahrens rechtfertigen den Schuldspruch nicht. (Schriftliche Urteilsbegründung und Protokolle sind im Internet bei Gloria TV zu finden).

Die Forderung an den Nationalrat nach Ergänzung des Paragraphen 107a Strafgesetzbuch wird die notwendige Klarstellung (in Form einer Legaldefinition) bringen, damit einem solchen Amtsmissbrauch in Zukunft ein Riegel vorgeschoben und gleichzeitig den Forderungen der OSZE entsprochen wird.

Österreich wird zum Unrechts-Staat

Die Parlamentsversammlung der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa OSZE hat am 11. Juli 2011 die Intoleranz gegen und die Diskriminierung von Christen in den Ländern Europas verurteilt. Empfohlen wird eine öffentliche Debatte über Diskriminierung von Christen

  • eine Überprüfung, ob für Christen die Meinungs- und Versammlungsfreiheit und die Freiheit der Religionsausübung gesetzlich gewährleistet ist
  • den Medien, keine Vorurteile gegen Kirchen zu verbreiten und gegen negative Stereotype (gemeint ist damit die ständige Wiederholung von Unwahrheiten) vorzugehen
  • sicherzustellen, dass christliche Positionen nicht aus dem öffentlichen Leben ausgeschlossen werden
  • die Absicherung der Menschenrechte für Christen (Beispiele: Kein Arzt darf zu Abtreibung und Euthanasie gezwungen werden, kein Apotheker soll zum Verkauf der Pille danach gezwungen werden).

Die OSZE ist jene Organisation, die zur Zeit des Kalten Krieges für die Menschenrechte in den seinerzeitigen Ostblockländern eingetreten ist und dadurch einen Beitrag zum Zerfall des Sowjetreiches geleistet hat. Gemessen an den Beobachtungen der OSZE und an den Empfehlungen bzw. Forderungen, die daran geknüpft werden, entwickelt sich Österreich immer mehr zum Unrechts-Staat. Die Beweise häufen sich, dass von staatlichen Stellen, speziell von Strafbehörden und Gerichten, gegen Christen vorgegangen wird. Darüber wird sich nicht wundern, wer mitbekommen hat, dass Gender-Mainstreaming als Staatsideologie und gesetzlich verordnete Pseudo-Religion die Familie zerstören und den christlichen Glauben an der Wurzel ausrotten will. Bekanntlich soll ja in Zukunft nicht mehr das biologische Geschlecht für die Ordnung der Rechtsverhältnisse und für das Zusammenleben bedeutsam sein, sondern das sogenannte soziologische, wobei wir laut Europaparlament und EU-Gesetzgebung zur Zeit sechs „Geschlechter“ zu akzeptieren haben. Weil es nicht leicht ist, erwachsenen Menschen diesen Unsinn aufzuzwingen, greift der Staat auf die Kinder. Sie sollen ab dem Kindergarten umerzogen werden. Die praktische Auswirkung ist nicht schwer zu erkennen: Wenn die Kinder lernen sollen, ihr Geschlecht selbst zu wählen, einmal diese und einmal jene Art von Sexualität und Geschlecht auszuprobieren, dann ist das nichts anderes als die Erziehung zur Lasterhaftigkeit. Und damit ist die Zielsetzung der Ausrottung des christlichen Glaubens völlig klar.

Weg in die Diktatur

Der letzte Streich einer zunehmenden Tendenz zur Politjustiz ist so deutlich ausgefallen, dass auch Naive den Weg zur Meinungsdiktatur nicht mehr leugnen können. Und die Meinungsdiktatur ist Kennzeichen und Vorläufer einer umfassenden Diktatur. Ein weiteres Kennzeichen ist die von immer mehr Mitbürgern als unverständlich empfundene Tatsache, dass sich die Politikerkaste (in ganz Europa) immer weniger um die Meinung des Volkes kümmert, weil sie das in unserer Scheindemokratie nicht mehr notwendig hat. Heute trifft es Lebensschützer und Katholiken, morgen vielleicht auch weitere Bevölkerungsgruppen. Unter dem Vorwand der Terrorismusbekämpfung soll demnächst ein Verhetzungsparagraph beschlossen werden, der für alle gefährlich ist, die den Geboten der „political correctness“ oder des Gender-Mainstreaming nicht folgen wollen oder ganz einfach von den Mächtigen als Gefahr empfunden werden. Es ist im Interesse aller Staatsbürger, wenn wir uns gegen gesetzliche Instrumente wehren, mit denen korrupte Strafbehörden zusammen mit Richtern, die so „unabhängig“ sind, dass sie Gesetze missachten und Grundrechte ignorieren, Staatsbürger nach Belieben kriminalisieren können.

Petition bitte abtrennen bzw. kopieren, unterschreiben und Unterschriften sammeln. Bitte beachten, dass nur Unterschriften unter dem vollen Petitionstext gültig sind.

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Wir, die unterfertigten österreichischen Staatsbürger, richten an den Nationalrat die

PETITION,

einen Ausschuss zur Untersuchung folgender Vorkommnisse einzusetzen:

Mit Urteil des Einzelrichters Dr. Erik Nauta des Landesgerichtes für Strafsachen Graz vom 4. April 2011, GZ 12 Hv 18/11g, wurden vier katholische Lebensschützer wegen Stalkings eines Abtreibungsarztes ( also wegen widerrechtlicher beharrlicher Verfolgung in seinem persönlichen Lebensbereich) strafrechtlich verurteilt und damit zu Kriminellen gestempelt, weil sie vor dessen Ordination gebetet und Broschüren, Flugzettel, Plastikembryonen und Rosenkränze verteilt haben. Ihre „Tathandlung“ bestand also darin, dass sie das Leben ungeborener Kinder retten wollten.

Die Staatsanwaltschaft Graz wollte ursprünglich keine Anklage erheben, weil sie rechtlich richtig davon ausging, dass der Stalking-Paragraph nicht Geschäftsinteressen sondern die private Lebensführung als Schutzobjekt hat. Der Strafantrag ist letztlich auf Anordnungen der Oberstaatsanwaltschaft Graz und des Bundesministeriums für Justiz zurückzuführen und auf deren politisch motiviertes Bestreben, Lebensschützer unter Missachtung ihrer verfassungsmässig garantierten Grundrechte wie Meinungsäusserungs- und Religionsfreiheit mundtot zu machen. Dem Justizministerium und der Anklagebehörde machen wir eine bewusste Rechtsbeugung (also Amtsmissbrauch) zum Vorwurf. Als Staatsbürger dieses Landes appellieren wir an unsere Abgeordneten, das Lebensrecht ungeborener Kinder und damit die Zukunft unseres Volkes höher zu bewerten als die Geschäftsinteressen eines gewerbsmässigen Kindestöters.

Wir regen daher an, dem § 107a Strafgesetzbuch einen Absatz 3 hinzuzufügen mit folgendem Wortlaut:

„(3) Die Tat ist nicht strafbar, wenn der Täter seine verfassungsrechtlich garantierten Grundrechte wie Freiheit der Meinungsäußerung, Freiheit der Religionsübung oder Versammlungsfreiheit ausübt und nicht in die private Lebensführung und in den höchstpersönlichen Lebensbereich einer Person eingreift.“

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