“… Frau Bentschneider, ich habe gehört, das Personenstandsgesetz hat sich 2013 geändert, habe ich nun Zugriff auf alle Unterlagen meiner Familie?”
fragte mich letzte Woche eine Dame per E-Mail.
Antwort: NEIN, leider nicht.
Es hat sich zwar etwas am Personenstandgesetz geändert, aber leider nicht so wie wir Forsches es uns wünschen.
Man hat leider immer noch kein Recht die Geburtsurkunde seines Onkels zu beantragen… Ok, beantragen kann man diese, aber erhält die Urkunde leider nicht, da man nicht direkt verwandt ist.
Die Änderung des Personenstandsgesetzes, welches die Frau ansprach betrifft das”Gesetz über Wirkungen der Annahme als Kind nach ausländischem Recht (Adoptionswirkungsgesetz – AdWirkG)”.
Hat in Einzelfällen eventuell auch mit Forschung zu tun, aber nicht so wie wir es verstehen.
Wer genau wissen will was in diesem “Gesetz über Wirkungen der Annahme als Kind nach ausländischem Recht” steht möge
sich folgende pdf-Datei ansehen:
Gesetz über Wirkungen der Annahme als Kind nach ausländischem Recht
Ihre Andrea Bentschneider