“Paulskirchenverfassung” und “Nazi-Staatsangehörigkeit”

“Paulskirchenverfassung” und “Nazi-Staatsangehörigkeit”

Bild: deltablog

von Richard-Wilhelm von Neutitschein

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NOCHMAL EINE RICHTIGSTELLUNG

Es gibt immer wieder Zuschriften mit Fragen, was ich von der Sache mit der “Paulskirchenverfassung” halte oder vom hartnäckig kolportierten Blödsinn einer “Nazi-Staatsangehörigkeit `Deutsch´”. Dazu hier ein Antwortschreiben von mir:

Sehr geehrter Herr XXX,

genau wie Sie verstehe ich weder den Unsinn mit der Behauptung einer angeblichen “Heimatlosigkeit” und “Entrechtung” durch die mit Gesetz von 1934 in den Stand der alleinigen deutschen Staatsangehörigkeit DEUTSCHES REICH gesetzte Reichsangehörigkeit, noch den Unfug mit der Paulskirchenverfassung als angeblich alleingültiger Reichsverfassung.

Mit der Aufhebung der bisherigen, von den Feinden eines einigen Deutschlands eifersüchtig betriebenen kleinstaatlichen (teile und herrsche!) deutschen Staatsangehörigkeiten zugunsten einer alleinigen Reichsangehörigkeit wurde ja der Auftrag unserer Nationalhymne erst erfüllt, “Deutschland, Deutschland über alles” – nämlich mit einer nunmehr über der ganzen unseligen Kleinstaaterei stehenden alleinigen einzigen deutschen Staatsangehörigkeit des DEUTSCHEN REICHES. Also EIN Reich und EIN Volk!

Ich habe schon verschiedentlich die Frage gestellt, worin denn nun – und zwar ganz konkret – die “Entrechtung” durch die Staatsangehörigkeit DEUTSCHES REICH bestehen soll. Das heißt, welche ganz konkreten Rechte wurden dem Deutschen Volk mit der Einführung dieser alleinigen deutschen Staatsangehörigkeit DEUTSCHES REICH genommen, die sie vorher gehabt hätten?
Genau diese Frage können die ausweislich auch des paranoiden Stils ihrer Texte ganz offensichtlich nicht gerade zu den hellsten Zeitgenossen zählenden Vertreter der These der “Heimatlosigkeit” aber einfach nicht beantworten. Nicht einmal ansatzweise. Da bekommt man keine Antwort, sondern es wird ein ums andere mal der gleiche Unsinn gebracht, aber eben nicht gesagt, worin konkret diese “Heimatlosigkeit” denn bestehen soll, das heißt, welche ganz konkret zu benennenden Rechte den Deutschen durch die Staatsangehörigkeit des DEUTSCHEN REICHES genommen worden sein sollen, die sie vorher gehabt hatten.

Mit den Vertretern der Paulskirchenverfassung ist das ähnlich. Diese behaupten, das sei die einzig gültige Verfassung des Deutschen Reiches. Ein Unsinn wie er absurder nicht sein könnte, war die im Zustand der deutschen Kleinstaaterei entstandene Paulskirchenverfassung im doch erst 1871 durch Bismarck als solchem gegründeten Deutschen Reich ja überhaupt niemals in Kraft gewesen.
Dazu kommen solche Anachronismen, daß mit den Frauen 50% des Deutschen Volkes ganz grundsätzlich von der Abstimmung zu dieser Paulskirchenverfassung ausgeschlossen waren. Man kann nicht in der Nationalhymne die deutschen Frauen besingen und dann mit einer Verfassung daherkommen, welche von einem Geist getragen ist, der die deutschen Frauen vom Wahlrecht ausschließt. Diese klerikal-orientalische Einstellung ist obendrein völlig ungermanisch, da die Frau bei unseren Ahnen höchste Wertschätzung genoß und jener Ungeist, der nicht nur die Frau, sondern auch den deutschen Bauern schließlich in die Entmündigung und Unfreiheit führte, eine Folge der Verkirchlichung unseres Landes ist. Das wollen wir in einer deutschen Verfassung nicht haben.
Das heißt ja nicht, daß die Frauen in die Politik gehen sollen. Aber frei wählen haben sie die Männer zu können, die für sie aufs politische Schlachtfeld ziehen. Allerdings müssen das dann auch wieder richtige Männer sein. Solche aber wird man unter Frauenhassern genausowenig finden wie unter Feiglingen.
Es ist sowieso absurd, den Vertretern des Systems mit der heillos versponnenen Streiterei um die angeblich einzig gültige Verfassung das Bild eines konfusen Hühnerhaufens zu liefern. Ein Hühnerhaufen, in welchem bald jeder Knallkopf sich jeden Tag etwas Neues zusammenspinnt, um zumal unter den leider nicht wenigen nicht sehr hellen Köpfen in den Reihen noch mehr Verwirrung zu stiften, da diese die seltsame Neigung haben, gerade auf die absurdesten und unausgegorensten Theorien am eifrigsten anzuspringen. Offensichtlich, weil das ihrem eigenen verworrenen Denken entspricht, sich nur ja keinen geradeaus gedachten Gedanken mit Hand und Fuß logisch, schlüssig  zu erschließen. Hauptsache, es klingt besonders fantastisch und sensationell. Nein, es geht jetzt vielmehr darum, im Deutschen Volk mit eingängig verständlichen und vor allem schlüssig nachvollziehbaren Erklärungen großflächig das Bewußtsein zu wecken, daß die BRD nicht unser rechtmäßiger Deutscher Staat ist, daß dieser das völkerrechtlich fortbestehende Deutsche Reich ist.

“Paulskirchenverfassung” und “Nazi-Staatsangehörigkeit”

Deutsches Reich 1871-1914 - Grafik: Wikipedia

Es leuchtet unmittelbar ein, daß eine solche Volksaufklärung durch die deshalb Desinformationsstrategie immer neuer, immer absurderer, hochgradig versponnener Reichs- und Verfassungstheorien ganz unmittelbar torpediert wird. Denn niemand wird einen solchen Hühnerhaufen ernstnehmen, in dem jeden Tag eine andere alleingültige Verfassung und ein anderes Reichsgebiet präsentiert wird. Die Vertreter dieser hanebüchenen Sondertheorien sind auch gar nicht in der Lage, über ihr ohne Sinn und Verstand zusammengeschustertes Gebilde skurriler Versatzstücke hinaus eine in sich solide und stimmige Reichsrechtsargumentation abzuliefern.

Da dieses nicht untergegangene, sondern völkerrechtlich fortbestehende Deutsche Reich also derzeit handlungsunfähig ist, hat diese Handlungsfähigkeit erst einmal wiederhergestellt zu werden. Das ist Konsens. Aufgrund dieser Sachlage ist es klar, daß die Wiederherstellung der Handlungsfähigkeit des Deutschen Reiches ihren Ausgangspunkt in der Verfassungslage nehmen muß, wie sie zum Zeitpunkt der letzten Handlungsfähigkeit dieses als Völkerrechtssubjekt fortbestehenden Deutschen Reiches bestanden hat. Und dieser Zeitpunkt und damit Verfassungstand, da die Handlungsfähigkeit, aber nicht der Fortbestand dieses Deutschen Reiches durch einen absolut völkerrechtswidrigen Eingriff in seine innere Angelegenheiten vorübergehend beendet worden war, das war eben nicht 1913 gewesen und nicht 1919 und schon gar nicht 1849, sondern der Zeitpunkt der letzten nominellen Handlungsfähigkeit des Deutschen Reiches war nun einmal am 8. bzw. am 23. Mai 1945 gewesen. DIESES Deutsche Reich ist es also, das mit der Kapitulation der Wehrmacht nicht untergegangen ist, sondern fortbesteht! Deshalb kann es ganz logischerweise auch nur dieser Verfassungstand des Deutschen Reiches sein, der fortbesteht und an dem zur Wiederherstellung der Handlungsfähigkeit des Deutschen Reiches zunächst wieder angeknüpft werden muß. Was immer dann an weiteren Schritten oder Änderungen geschieht, kann ohnehin nur das wieder handlungsfähige Deutsche Reich unter Beauftragung durch das Deutsche Volk selber umsetzten. Nicht etwa kann das heute entschieden werden, unter den Bedingungen des BRD-Regimes durch das Geschrei irgendwelcher unwichtigen Leute in den Kommentarspalten diverser Internet-Blogs.
Vor allem aber wird dem Deutschen Volk dann nicht, wie einige Spinner das gerne hätten, einfach ungefragt eine über 150 Jahre alte Paulskirchenverfassung übergestülpt werden, an deren Zustandekommen noch nicht einmal die Frauen unseres Volkes beteiligt waren – sondern wenn es zu einer Änderung der bestehenden Verfassung des letzten handlungsfähigen Deutschen Reiches kommt, dann wird das einzig und allein in freier Entscheidung durch das Deutsche Volk selber geschehen! Denn oberster Souverän des Reiches ist das Volk!
Deshalb: Wenn dann, nach der Selbstbefreiung des Deutschen Volkes aus dem übergestülpten Joch der Fremdherrschaft des BRD-Regimes irgendwelche Leute angetanzt kommen, die ihm gleich wieder eine Paulskirchenverfassung aus der Biedermeierzeit ungefragt überstülpen wollen, so darf man wohl sicher sein, daß diese Herrschaften vom Deutschen Volk dann das bekommen werden, was ihnen als Antwort gebührt – nämlich einen kräftigen Tritt in den Hintern.

Eine Verfassungsgebung könnte aber rechtswirksam auch gar nicht unter den Bedingungen des BRD-Regimes stattfinden, da diese, um Rechtwirksamkeit erhalten zu können, unter den Bedingungen der freien Selbstbestimmung des Deutschen Volkes stattzufinden hätte. Freie Selbstbestimmung heißt aber nichts anderes, als daß dazu ALLE Weltanschauungen und politischen Richtung gleichberechtigt und unbehindert zur Willensbildung des Deutschen Volkes zugelassen sein müssen! Also genau das, was im BRD-Regime eben nicht gegeben ist. Hier herrscht ja noch nicht einmal volle Meinungsfreiheit und steht das Bekenntnis zur Weltanschauung des letzten handlungsfähigen Deutschen Reiches unter Strafe – was eben eine Meinungsbildung in freier Selbstbestimmung per se völlig unmöglich macht. Deshalb könnte also eine vom ohnehin in der Legalisierung zum rechtswirksamen Handeln erloschenen BRD-Regime durchgeführte Verfassungsgebung über eine rein faktische, vorübergehende Bedeutung hinaus keinerlei Rechtswirksamkeit entfalten. Genau wie die ein hochgradiges Verbrechen gegenüber dem Deutschen Volk und damit dem höchsten Souverän darstellende Preisgabe deutscher Souveränitätsrechte an die EU-Diktatur keine das Deutsche Reich bindende Rechtswirksamkeit entfalten kann, oder wie die Vergabe “deutscher Staatsangehörigkeiten” durch das BRD-Regime an Ausländer, an Nichtvolksdeutsche irgendeine bindende Rechtswirksamnkeit entfalten kann. Die BRD verfügt ja noch nicht einmal über eine eigene deutsche Staatsangehörigkeit der Bundesrepublik Deutschland, die sie vergeben könnte. Die deutsche Staatsangehörigkeit ist die Staatsangehörigkeit des Deutschen Reiches!

“Paulskirchenverfassung” und “Nazi-Staatsangehörigkeit”

Deutsches Reich 1919-1937 - Grafik: Wikipedia

Art. 146 GG geht auch grundsätzlich gar nicht von einer Verfassungsgebung im BRD-Regime und damit unter dessen Bedingungen aus, sondern ganz ausdrücklich von den Bedingungen eben einer freien Selbstbestimmung des Deutschen Volkes – und zwar in einem wieder handlungsfähig hergestellten Deutschen Reich nach der Wiedervereinigung GESAMTDEUTSCHLANDS nach Artikel 116 des Grundgesetz. Also auf dem Gebiet des Deutschen Reiches vom 31.12.1937. Denn der konstituierende und unabänderliche Wiedervereinigungsauftrag des Grundgesetzes für GESAMTDEUTSCHLAND meint ausweislich des Artikels 116 ganz klar und deutlich das Deutsche Reich in den Grenzen vom 31.12.1937, nicht allein West- und Mitteldeutschland!
Es gibt eben keinen anderen Artikel im Grundgesetz als den Artikel 116, dem ansonsten zu entnehmen wäre, welches Gebiet das Grundgesetz mit dem wiederzuvereinigenden Gesamtdeutschland meint! Damit ist es also ganz eindeutig einleuchtend und es versteht sich völlig von selbst: Das Grundgesetz trägt in sich das Gebot zur Wiedervereinigung Gesamtdeutschlands; das Grundgesetz benennt, was unter Gesamtdeutschland zu verstehen ist!
Anders ginge es auch gar nicht, denn wer sollte sonst rechtsverbindlich wissen, welches Gebiet überhaupt wiedervereinigt werden soll? Da das Grundgesetz den ihm konstituierend mitgegebenen Elementarauftrag der Wiedervereinigung Gesamtdeutschlands hat, deshalb muß das Grundgesetz zur konkreten Rechtsanwendung dieses Wiedervereinigungsauftrags für Gesamtdeutschland absolut zwingend auch eine Stelle beinhalten, wo territorial benannt ist, welches Gebiet Deutschlands das Grundgesetz denn überhaupt unter dem wiederzuvereinigenden Gesamtdeutschland versteht! (Im Kaufvertrag für einen VW-Golf steht auch nicht einfach als Vertragsgegenstand “Fahrzeug der Marke VW” und auch nicht einfach “VW-Golf”, sondern ganz genau, welches ganz konkrete Fahrzeug der Marke VW mit dem Kaufvertrag gemeint ist. Und wenn diese genaue Bestimmung des Rechtsgegenstandes für ein Kraftfahrzeug gilt, um wieviel mehr muß das dann für ein wiederzuvereinigendes Staatsgebiet gelten!)  Die einzige Stelle, die dem gesamten Grundgesetz für diese Bestimmung des wiederzuvereinigenden GESAMTDEUTSCHLANDS mitgegeben wurde, ist der Artikel 116, der die deutsche Staatsangehörigkeit (=die des Deutschen Reiches) regelt. Folglich, da dieser Artikel 116 die einzige Stelle im gesamten Grundgesetz ist, die überhaupt eine territoriale Definition für Gesamtdeutschland liefert, ist dieser Artikel 116 auch derjenige Artikel, der das zur Erfüllung des Wiedervereinigungsauftrags des Grundgesetzes benötigte Staatsgebiet Gesamtdeutschlands als solches ganz konkret und unabänderlich benennt.

Das Grundgesetz sagt also hinsichtlich der einzig möglichen Wiedervereinigung GESAMTDEUTSCHLANDS dementsprechend klar: Das ganze Deutschland soll es sein – das in den Grenzen vom 31. Dezember 1937: Westdeutschland, Mitteldeutschland und die Ostgebiete!

Der Artikel 116 und das gleichzeitige Fehlen einer dem Grundgesetz mit seinem  Wiedervereinigungsauftrag mitgegebenen anderslautenden territorialen Definition für GESAMTDEUTSCHLAND lassen nicht den geringsten Zweifel daran, worin, in welchem territorialen Gebiet, der konstituierende und unabänderliche Wiedervereinigungsauftrag GESAMTDEUTSCHLANDS des Grundgesetzes besteht. Damit ist die Behauptung, 1990 hätte die “Wiedervereinigung Deutschlands” stattgefunden, gerade ausweislich des Grundgesetzes selber als Betrugsverbrechen eines kriminellen Regimes gegenüber dem Deutschen Volk in größtmöglicher Deutlichkeit bewiesen. Hinzu kommt, daß auch die rechtlich als “Beitritt des Gebiets der DDR zum Geltungsbereich des Grundgesetzes am 3. Oktober 1990″ definierte Teilwiedervereinigung West- und Mitteldeutschlands NIEMALS RECHTSWIRKSAM STATTGEFUNDEN HATda eben genau dieser Geltungsbereich des Grundgesetzes als alles entscheidendes Vertragsmerkmal für den rechtswirksamen Vollzug des Beitritts am 3. Oktober 1990 ÜBERHAUPT NICHT MEHR EXISTIERT HAT!

Einem am 3. Oktober 1990 nicht mehr vorhandenem Geltungsbereich des Grundgesetzes kann am 3. Oktober 1990 eben auch nicht mehr rechtswirksam beigetreten werden. Da beißt die Maus nun einmal keinen Faden ab. Das ist so!

Zur Wiederherstellung des Deutschen Reiches in den Grenzen vom 31.12.1937 sei noch angemerkt, daß auch da dann immer wieder Schlaumeier auftreten, mit der selten dämlichen Bemerkung, diese Forderung sei eine “Anerkennung des Versailler Vertrages” und mit ähnlichem Unfug. Das ist aber keine “Anerkennung des Versailler Vertrags”, sondern eine Anerkennung der Tatsache, daß man erst den ERSTEN SCHRITT tun und sicher setzen muß, um dann den zweiten machen zu können!
Erst muß das Deutsche Reich grundsätzlich wieder handlungsfähig gemacht werden, was schwer genug zu erreichen sein wird, dann kann dieses Deutsche Reich selber – und eben nur ein wieder handlungsfähiges Deutsches Reich selber – darangehen, um mit seinem (dann gewiß sehr schnell wachsenden) wiedergewonnenen politischem Gewicht an die Frage der anderen ihm völkerrechtlich einwandfrei zustehenden Gebiete herangehen zu können, die ihm nur durch krassen Völkerrechtsbruch und unter Mißachtung des Selbstbestimmungsrecht der Völker entrissen worden waren. Aber das geht eben nur, wenn zunächst der ERSTE SCHRITT erfolgreich getan wurde: Die Wiederherstellung der Handlungsfähigkeit des Deutschen Reiches im Minimalzustand der Grenzen vom 31.12.1937. Was überhaupt nichts mit einer “Anerkennung des Versailler Diktats” zu tun hat, sondern mit einer Anerkennung der auch mit klarem Verstand und aufrechter Haltung schwer genug zu verändernden Realität!

Aber im Internetzeitalter kommen dann eben immer wieder Leute daher und quatschen Unfug, nur damit sie auch was quatschen. Daß man vorher mal ein bißchen nachdenkt, das kommt diesen Leuten freilich nicht in den Sinn. Fragt man dann nur etwas tiefer nach, bleiben sie die Antwort schuldig, oder der Blödsinn, den sie erzählen, wird noch immer größer und ungereimter. Weil ihr Konzept nämlich keines ist, sondern nur ein wirr zusammengewürfeltes Stückwerk aller möglichen Versatzstücke, in dem oftmals selbst die an sich richtigen Komponenten im Zusammenhang der allgemeinen geistigen Geisterbahnfahrt der Betreffenden gruselig falsch werden.

Im Grunde aber ist das Verwirrungstiften dieser Leute, dieser Desinformanten aus Dummheit und machmal vielleicht auch in besonderem Auftrag, das einzige, was sie in gewissem Ausmaß bewirken. Denn am Ende wird es darauf ankommen, wer das Deutsche Volk durch eine aufrichtige und von zusammenhängendem Verstand getragene Überzeugungsarbeit für sich gewinnt. Und wenn man sich da vorstellt, daß so ein armseliges Würstchen, das da heute als quängelnder Kommentator im Internet von einer vermeintlichen “Anerkennung des Versailler Diktats” faselt, oder fabuliert von einer “Nazi-Staatsangehörigkeit `Deutsch´” oder von einer “Paulskirchenverfassung” – wenn man sich also vorstellt, solche armseligen Würstchen ohne jedes geistige und sicher auch sonstige Profil sollten sich vor tausende, vor zehntausende und hunderttausende Deutsche hinstellen und sollten diese für ihr ebenso dürres wie wirres “Konzept” begeistern, dann kann man sich sehr wohl denken, wie das ausginge.
Es ist ja so, daß diese Figuren noch nicht mal in die Lage kommen werden, sich dergestalt dem Deutschen Volk zu präsentieren. Dazu muß man schon etwas sattelfester sein mit dem, was man vertritt, und muß das, was man vertritt, auch Hand und Fuß haben und nicht nur aus letztendlich zusammenhanglosen und auch sinnlosen Versatzstücken bestehen.
Deshalb sollen diese Wirrköpfe und Desinformanten nur ruhig ihren Unsinn ganz unbehindert vertreten, denn nach meinem Bekenntnis und nach meiner Überzeugung hat im Deutschen Reich als Volksstaat am Ende immer nur eines zu stehen, das einzig und alleine zählt: Die Entscheidung des Deutschen Volkes in völlig freier Selbstbestimmung!

“Paulskirchenverfassung” und “Nazi-Staatsangehörigkeit”Und diese Entscheidung haben die Vertreter der einzelnen Standpunkte dann eben zu schlucken, ob sie ihnen nun paßt oder nicht. Ich mache ja, wie unterdessen bekannt sein dürfte, gar kein Hehl daraus, daß meine Weltanschauung die des Nationalsozialismus´ ist. Das ist eben so! Ich bin fast 70 Jahre alt, habe ein sehr erfolgreiches Berufsleben einer anspruchsvollen Tätigkeit mit hochinteressanten Wildtieren und Menschen in aller Welt hinter mir. Warum sollte ich also meine Sicht der Dinge nicht ganz ungeniert und frei bekennen? Die Zeit des Kriechens und Duckens sollte jetzt auch für das Deutsche Volk entgültig vorbei sein. Es würde mir jedoch nicht im Traum einfallen, anderen Menschen diese meine Weltanschauung mit Gewalt aufzwingen zu wollen; aber ich nehme unbedingt das Recht auf Meinungsfreiheit in Anspruch, den Menschen diese Weltanschauung zu deren völlig freier Entscheidung nach einer völlig freien eigenen Meinungsbildung vorzustellen. Und ich hege nicht die Spur eines Zweifels, wie es ausgehen wird, wenn ich dem Deutschen Volk diese meine Weltanschauung gewaltlos und frei zu dessen freier und unbehinderten EIGENEN Entscheidung darüber vorstellen kann.

Was ist denn daran falsch, Freiheit zu fordern, Meinungsfreiheit zu fordern, damit sich ein Volk, damit sich jeder Mensch desselben endlich selbstbestimmt und frei nach seinem ganz eigenen Ermessen für eine Weltanschauung seiner ureigenen Wahl entscheiden kann – oder eben auch nicht entscheidet? Wer kann denn etwas gegen diese Freiheit haben? Doch nur die, welche uns seit 1945 mit der Lüge unterdrücken, beherrschen, ausnehmen und dabei unser Volk und Vaterland vernichten!

Ich jedenfalls glaube an die Freiheit und an die freie Selbstbestimmung meines Deutschen Volkes! Ich brauche keine Meinungsverbote gegen Andersdenkende wie die Schein-”Demokraten” der Fremdherrschaft, die damit verzweifelt ihre Lügen retten wollen, die wackeligen Stützen ihrer Macht. Ich habe keine Angst vor der freien Diskussion, keine Angst vor niemand, mich ihm allein mit der Kraft meiner Argumente entgegenzustellen. Nein, ganz gewiß, ich brauche keine Meinungsverbote; mein Siegfriedsschwert Balmung heißt “Meinungsfreiheit” – das schlägt die Heuchler und Lügner in Stücke!

Mit reichstreuen Grüßen!

Richard Wilhelm von Neutitschein

Dienstag, 10. April 2012


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