Kinder haben ein Recht darauf ihre Familiengemeinschaften mit Vater und Mutter leben zu können. Unabhängig davon ob diese beiden Personen auch tatsächlich zusammenleben, müssen Kinder mit Vater und Mutter ausreichend Zeit verbringen dürfen.
Wie sonst sollten Kinder eine tragfähige Beziehung und eine verläßliche Bindung mit ihren Eltern eingehen. Eine gute Eltern-Kindbezieung wiederum ist die beste Grundlage für ein selbstbewusstes und starkes Leben. Betreuungs- und Bildungseinrichtungen haben hier den Auftrag die Kinderrechte und die Menschenrechte zu schützen.
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