Die GO GmbH hat in Ihrem Rundschreiben 30/2010 Folgendes veröffentlicht:
OT1-Vertrag der Barmer GEK Welche neue Übergangsfrist gilt nun?
Bezüglich der Verlängerung der Übergangsfrist zum sogenannten OT1-Vertrag gibt es offensichtlich erhebliche Verunsicherung. Es sind nämlich zwei Termine im Raum, der 30. September 2010 und der 31. Oktober 2010. Uneingeschränkt gültig ist jedoch nur der 30. September 2010. Bis dahin können die Betriebe, die keinem Vertrag beigetreten sind, auf jeden Fall weiterhin im Rahmen der bisherigen Regelungen Ein- lagen und Kompressionsstrümpfe ohne Kostenvoranschlag abgeben. Der Termin, 31. Oktober 2010, gilt dagegen nur unter dem Vorbehalt zustimmender Signale seitens des Zentralverbands für Orthopädie- Schuhtechnik. Wie dieser sich jedoch positionieren wird, entscheidet die Delegiertenversammlung erst am 29. September 2010. Der Zentralverband bzw. Ihre Innung werden Sie so schnell wie möglich informieren.
Gleiches werde ich natürlich hier tun, wenn ich etwas erfahren.