Bundesversicherungsamt: Beitritssrecht statt Beitrittspflicht

Auch die GO GmbH hat sich in ihrem Rundschreiben 30/2010 noch einmal mit der Frage des Beitrittsrechts zu Verträgen der Krankenkassen auseinander gesetzt:

Aufsichtsbehörde

Beitrittsrecht statt Beitrittspflicht

Bekanntlich sind die Krankenkassen dazu übergegangen, allen Leistungserbringern bzw. -verbänden einen praktisch identischen Vertrag aufzudrücken. Das Bundesversicherungsamt, als Aufsichtsbehörde der überregionalen und bundesweiten Krankenkassen, hat dies nun in einem Fall moniert und die Kasse darauf hingewiesen, dass das Gesetz lediglich ein Beitrittsrecht vorsieht und keineswegs eine Beitrittspflicht vorschreibt. Daher müsse auch ernsthaft verhandelt werden. Es ist zu hoffen, dass dies keine Einzelentscheidung bleibt.

Bernd Rosin-Lampertius

Geschäftsführer GO GmbH

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