Abmahnungen im eCommerce-Bereich sind immer wieder ein Thema. Veraltete Widerrufsbelehrungen und AGB-Klauseln oder irreführende Werbeaussagen werden häufig von Mitbewerbern und Wettbewerbsverbänden abgemahnt.
Die klassische Abmahnung sieht recht kurze Fristen zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und zur Zahlung von hohen Rechtsanwaltsgebühren vor. Wir können nur davon abraten, die Forderungen so zu erfüllen, wie im Abmahnschreiben gefordert.
In den meisten Fällen lässt sich sowohl der (angenommen berechtigte) Unterlassungsanspruch als auch der Zahlungsanspruch auf ein Maß reduzieren, das alle Parteien zufrieden stellt.
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