Offener Brief an EZB-Präsident Mario Draghi: Ihre neue, indirekte Griechenland-Hilfe (T-Bills) ermuntert die griechischen Banken zur Übernahme eines exorbitanten Insolvenzrisikos. Damit hat sich die Europäische Zentralbank als Trägerin einer europäisch...


Den nachfolgenden offenen Brief, in dem es um die (fehlende) Eignung der EZB für die Rolle der Bankenaufsicht geht, habe ich jetzt an die EZB gemailt. Dort wandert er zwar ohnehin in den Papierkorb (wenn nicht gleich in den elektronischen, dann zumindest in den mentalen). Aber er ist ja ohnehin mehr für meine Leserinnen und Leser bestimmt: damit DIE sehen, was läuft. Mario Draghi weiß ohnehin, was in der "Eurettungspolitik" abgeht!
Sehr geehrter Herr Draghi,
Sie werden mir auf der rein abstrakten Ebene darin zustimmen, dass eine Institution, welche Geschäftsbanken zum "Zocken" ermutigt, moralisch und sachlich nicht qualifiziert ist, um eine glaubwürdige Aufsicht über das Treiben der Geschäftsbanken auszuüben.
Sie werden aber selbstverständlich bestreiten, dass die EZB jemals Banken zum Zocken ermuntert, ermutigt, verleitet oder aufgefordert habe.
Man kann schon darüber streiten, ob nicht die ständige Absenkung der Qualität jener Sicherheiten, welche die Geschäftsbanken als Pfänder für Notenbankkredite hinterlegen müssen (bzw. dürfen) eine Aufforderung zum Zocken darstellt. Denn schließlich hat ja gerade die mangelnde Qualität der hinter den hypotheken"besicherten" Kreditpaketen stehenden US-Immobilienhypotheken die Weltfinanzkrise 2007 ff. ausgelöst.
Aber solche ggf. streitigen Überlegungen ins Zentrum meiner Bedenken gegen eine Aufsichtsfunktion der EZB zu stellen, wäre unklug. Denn schließlich hat ihr Haus jetzt brandaktuell einen sehr viel handfesteren Beweis dafür geliefert, dass es für eine Bankenaufsicht völlig ungeeignet ist.
Konkret geht es um jene Aktion der Europäischen Zentralbank, über die am 04.08.2012, die WELT u. d. T. "Notkredite. Umstrittene EZB-Aktion verschafft Athen mehr Zeit" berichtet hat.
Die FAZ griff diesen Bericht kürzer unter "EZB rettet Griechenland mit Notkrediten" auf; Lesern, die weniger mit der Materie vertraut sind - oder weniger Zeit haben -, empfehle ich den FAZ-Artikel, der m. E. auch leichter verständlich ist.
Die Überschrift in der FAZ sein falsch, werden Sie sagen: Die EZB vergebe doch gar keine Kredite an Griechenland. Das ist richtig; aber der Titel ist dennoch nicht falsch, sondern lediglich irreführend. Das europäische Notenbanksystem (konkret zwar die griechische Zentralbank, aber bei deren Insolvenz haften letztlich alle anderen für den Ausfall) gibt  Geschäftsbanken Kredite, und die Banken verleihen dieses Geld an den griechischen Staat.
Das ist in dem WELT-Artikel auch zutreffend geschildert. Dennoch bin ich sicher, dass bei den allermeisten Leserinnen und Lesern nur hängenbleibt "die EZB gibt Griechenland Kredite".
Wäre das so, würde es sich eindeutig um eine der EZB verbotene Staatsfinanzierung handeln. Die einschlägige Bestimmung der EZB-Satzung lautet:
"Artikel 21
Geschäfte mit öffentlichen Stellen

21.1. Nach  Artikel  101  dieses  Vertrags  sind  Überziehungs-  oder  andere  Kreditfazilitäten  bei  der  EZB  oder  den  nationalen Zentralbanken  für  Organe  oder  Einrichtungen  der  Gemeinschaft,  Zentralregierungen,  regionale  oder  lokale Gebietskörperschaften  oder  andere  öffentlich-rechtliche  Körperschaften,  sonstige  Einrichtungen  des  öffentlichen  Rechts  oder öffentliche Unternehmen der Mitgliedstaaten ebenso verboten wie der  unmittelbare Erwerb von Schuldtiteln von diesen durch die EZB oder die nationalen Zentralbanken."
Um zu prüfen, ob der EZB-Beschluss dagegen verstößt, hier (in weitgehender Anlehnung an den Text des FAZ-Berichts) meine Darstellung des Sachverhaltes
"Im August will Griechenland seine Haushaltslöcher durch die Ausgabe kurzfristiger Staatsanleihen schließen, so genannter T-Bills. Banken kaufen diese aber  nur, wenn sie die Papiere als Sicherheit für frisches Geld bei einer Notenbank hinterlegen können. Die EZB selbst gibt den Banken keine Kredite mehr, wenn diese griechische Staatsanleihen als Pfand hinterlegen. 
Anders ist das bei der Vergabe von sog. "Notkrediten", durch die Griechischen Nationalbank. Diese durfte bisher T-Bills nur bis zu einer Grenze von drei Milliarden Euro als Sicherheiten für die Notkredite annehmen. Diese Grenze wurde jetzt auf Antrag der Nationalbank auf sieben Milliarden Euro erhöht."
Vergleicht man diese Fakten mit der o. a. Vorschrift aus der EZB-Satzung, kann man einen Verstoß gegen den Wortlaut nicht feststellen. Ein "unmittelbarer Erwerb von Schuldtiteln" liegt nicht vor. Und anders als bei dem (momentan ruhenden) EZB-Ankaufprogramm für Staatsanleihen von Krisenländern haben wir es hier nicht einmal mit einem mittelbaren Erwerb zu tun.
Vielmehr sollen hier die Geschäftsbanken Schuldtitel vom griechischen Staat kaufen (d. h. dem Staat einen Kredit geben). Wenn die Banken diese Titel bei der griechischen Notenbank hinterlegen, erhalten sie selber wiederum von der Notenbank in entsprechender Höhe einen Kredit (unter Abzug eines Sicherheitsabschlages?).
Damit ist zunächst einmal die Notenbank bei einer evtl. griechischen Staatspleite NICHT geschädigt. Den Ausfall müssten die Geschäftsbanken tragen; ihre Kredite bei der griechischen Zentralbank müssen sie auch dann zurückzahlen, wenn der Staat den Banken das Geld schuldig bleibt.
Wenn allerdings der Kreditausfall bei den Geschäftsbanken dazu führt, das diese ihrerseits insolvent werden, bleibt die griechische Notenbank auf ihren Forderungen sitzen.
Doch zurück zur Frage der Staatsfinanzierung. Insoweit kann man zwar darüber streiten, ob mit dem Art. 21 der EZB-Satzung nicht auch Umgehungsgeschäfte erfasst werden sollten; aber dann müsste man wiederum diskutieren, ob ein solches Umgehungsgeschäft hier vorliegt oder nicht. Solche Dispute enden nur in einem nutzlosen Schattenboxen; deshalb lasse ich diese Frage hier offen.
Nachweisen lässt sich allerdings, dass Sie mit Ihrer Aktion die griechischen Geschäftsbanken geradezu dazu einladen (und es ihnen auf jeden Fall ermöglichen) KAUFMÄNNISCH UNVERTRETBARE RISIKEN IN IHRE BILANZEN AUFZUNEHMEN. Jede unabhängige Aufsichtsbehörde müsste und würde es den von ihr überwachten Geschäftsbanken untersagen, jene Risiken in ihre Bücher zu nehmen, zu deren Übernahme sie jetzt die griechische Nationalbank in dolosem Zusammenwirken mit der von Ihnen geleiteten Europäischen Zentralbank verleiten will.
Griechenland ist, wie alle Welt weiß, pleite. "Pleite" ist freilich ein volkstümlicher, aber untechnischer und damit nicht absolut eindeutiger Begriff. Aktuell ist Griechenland pleite im Sinne von "überschuldet". Per heute ist das Land (zwar schon "pleite", aber:) noch nicht zahlungsunfähig. Würde es allerdings die o. a. kurzfristigen Kredite nicht erhalten, träte eine Zahlungsunfähigkeit binnen kurzem ein.
Es ist auszuschließen, dass sich das Land aus eigener Kraft auf kurze oder mittlere Sicht aus der Überschuldungssituation befreien kann.
Das bedeutet für die jetzt zu gewährenden kurzlaufenden Kredite ("T-Bills" nach dem amerikanischen "Treasury Bills“), dass diese nur dann überhaupt nur dann und dadurch zurück gezahlt (und verzinst) werden können, wenn bzw. dass das Land später (rechtzeitig vor Kreditfälligkeit) von irgend einer Stelle frische Kredite erhält. Es handelt sich im Sinne der Hypothesen von Hyman Minsky also um eine sog. "Ponzi-Finanzierung".
Bekommt Griechenland über diese T-Bills hinaus keine frischen Kredite (die dann übrigens höher als die T-Bills sein müssen, weil das Land momentan ja auch noch ein Primärdefizit hat, also nicht einmal die laufenden Ausgaben aus seinen Einnahmen bezahlen kann), kann es diese T-Bills nicht zurückzahlen.
Es ist Ihnen (wie natürlich auch den griechischen Banken) bekannt, Herr Draghi, dass es in der europäischen Öffentlichkeit, nicht nur in Deutschland, enorme Widerstände gegen ein weiteres Kreditprogramm für Griechenland gibt. Aus aktueller Sicht besteht also eine hohe, wenn nicht gar eine überwiegende, Wahrscheinlichkeit einer Insolvenz Griechenlands.
Bei dieser Sachlage würde kein Bankvorstand Anleihen von Griechenland zeichnen; auch keine "Kurzläufer". Wahrscheinlich würde er sich (jedenfalls in Deutschland) sogar wegen Veruntreuung strafbar machen, wenn er es dennoch täte und das Land später den Kredit nicht zurückzahlen könnte.
Dass vor einem solchen Hintergrund jede Aufsichtsbehörde den von ihnen überwachten Banken auf die Finger klopfen müsste und würde, wenn die Banken ihre Hände nach derartigen Schrottpapieren ausstrecken, liegt auf der Hand.
Ihre EZB dagegen findet es offenbar ganz normal, dass sie derartige Hochrisikogeschäfte begünstigt. Und sie will sogar noch die Funktion einer Aufsichtsbehörde für Europas Banken erhalten!
Meinen Sie nicht, Herr Draghi, dass sich die EZB als zukünftiges Überwachungsorgan für die Durchsetzung einer risikoptimierten Geschäftspolitik der Banken unglaubwürdig macht, wenn sie gleichzeitig griechische Geschäftsbanken implizit zur Kreditvergabe an einen insolventen Schuldner animiert?
Bei dem Brüsseler Gipfel am 28./29.06.2012 wurde vereinbart (oder anders gesagt: hat Bundeskanzlerin Angela Merkel Forderungen anderer Länder zugestimmt), dass die Bankschuldenrisiken vergemeinschaftet werden.
Anders als nach derzeitiger Rechtslage, wo der EFSF und zukünftig (nach Inkrafttreten des ESM-Vertrages) der ESM Kredite für Bankensanierungen ausschließlich an die jeweiligen Staaten vergeben dürfen, bzw. die Nationalstaaten auf jeden Fall für derartige Bankensanierungskredite haften, sollen zukünftig die Risiken vergemeinschaftet werden, indem der ESM eventuelle (und bei realistischer Betrachtung in großem Umfang zu erwartende!) Verluste selber trägt und nicht mehr die Heimatländer der jeweiligen Banken damit belastet werden.
Als "Gegenleistung" haben die anderen Länder einer Vergemeinschaftung der Bankenaufsicht zugestimmt.
Diese Bankenaufsicht soll Ihr Haus, die Europäische Zentralbank, übernehmen. Sinn und Zweck ist angeblich die europaweite Einhaltung und Überwachung "strenger Maßstäbe" für die Solidität der Bankengeschäfte.
Wenn man es jedoch zulässt, dass Ihre Institution die Banken beaufsichtigt, macht man offenkundig den Bock zum Gärtner.
Nur beiläufig erwähne ich hier, dass meine Auffassung mit der von Jürgen Stark übereinstimmt, also dem ehemaligen Chefvolkswirt Ihres Hauses: "Bankenaufsicht ja – aber nicht bei der EZB!"  titelte die Wirtschaftswoche ein Interview vom 17.07.12 mit Stark. Stark konstatiert auf der abstrakten Ebene das Vorhandensein von strukturellen Zielkonflikten (Interessenkonflikten) zwischen den Aufgaben einer Bankenüberwachung und denjenigen einer Notenbank:
"Gemeinsame Bankenaufsicht ja – aber nicht bei der EZB! Diese Aufgabe hat nichts mit Geldpolitik und nichts mit dem Mandat der EZB zu tun. Eine Vermengung dieser Aufgaben würde automatisch zu Zielkonflikten führen."
Aber, wie gesagt: das nur am Rande. Ich habe es nicht nötig, mich für meine Analyse auf Autoritäten zu beziehen; es reicht schon, wenn ich mir die Fakten anschaue.
Ebenfalls nur am Rande erwähne ich Regionalisierungsbestrebungen für die künftige gemeinsame Aufsicht, die in zwei Handelsblatt-Interviews mit Notenbankpräsidenten aufscheinen:
Daraus wird jetzt auch für die Öffentlichkeit erkennbar, wie sich zentrifugale Länderinteressen in Stellung bringen. Die Aufsicht soll weitgehend dezentral arbeiten und die EZB nur eine - mehr oder weniger starke - Oberaufsicht ausüben.
Noyer (meine Hervorhebung):
"Wir brauchen keine zusätzlichen Leute. Wir wollen nicht alles in der EZB zentralisieren. Wie arbeitet denn das Eurosystem? Es arbeitet dezentral. Die EZB wäre das Zentrum, wo die Maßnahmen entschieden würden. Sie beaufsichtigt, was die nationale Zentralbank oder der nationale Aufseher macht, trifft Entscheidungen, gibt Instruktionen, macht auf ein Problem aufmerksam, wenn sie es bemerkt - etwa das, was wir mit den spanischen Cajas hatten. Nur die laufende Aufsicht obläge den nationalen Zentralbanken oder Aufsehern."
Nowotny (meine Hervorhebung):
"Bei den kleineren Banken muss aus technischen Gründen die Durchführung in erster Linie bei den nationalen Aufsichtsbehörden liegen. Nur sie haben das Personal, das lokale Wissen und den direkten Zugang”, erläuterte Nowotny. Gleichzeitig sollte die EZB “das Recht haben, in speziellen Fällen zu intervenieren”, sagte Nowotny. “Es ist möglich, die Aufsicht aus Frankfurt zu führen, aber es muss eine Zusammenarbeit mit den lokalen Aufsichtsbehörden geben."
Das zentrale Problem ist, dass einer Institution wie der Ihren, die wissentlich und willentlich Geschäftsbanken zum Kauf von Anleihen eines insolventen Staates animiert, jegliche moralische und fachliche Eignung fehlt, die Tätigkeit einer Aufsichtsbehörde über Geschäftsbanken zu übernehmen.
Auch die sonstige Geschäftspolitik lässt erkennen, dass Interessenkonflikte zwischen geldpolitischer und aufsichtsrechtlicher Funktion der EZB vorprogrammiert sind.
In unterschiedlichen Ländern der Europäischen Währungsunion gelten derzeit unterschiedliche Anforderungen für die Qualität der Sicherheiten.
Insofern , als die EZB mit derartigen Differenzierungen Kapitalfluchtbewegungen ausgleicht, ist das nachvollziehbar. Gerade das ist ja ihre ureigene Aufgabe als "lender of last resort" zu verhindern, dass Banken lediglich aufgrund von Illiquidität durch Mittelabzug (oder weggefallene Refinanzierungsmöglichkeiten am Interbankenmarkt) "pleite gehen".
Nur bin ich sicher, dass ich einem solchen Umfeld auch Missbräuche möglich sind, und dass eine Absenkung der Sicherheitenqualität Banken auch zu einem risikoträchtigeren Geschäftsgebaren motivieren kann.
Würde die EZB das als Aufsichtsbehörde immer sauber unterscheiden können, inwieweit die Geschäftspolitik einer Bank größere Risiken aufgrund eines schwierigeren wirtschaftlichen Umfeldes eingeht, oder eine Bank einfach nur "zockt", weil eine laxe Geldpolitik dazu verlockt?
Und wie wird die EZB als Aufsichtsbehörde handeln, wenn sie feststellt, dass eine (momentan noch liquide) Bank überschuldet ist? Wird sie sie zur Stellung eines Insolvenzantrages zwingen, oder wird sie sie "durchschleppen" in der Hoffnung, dass die Überschuldung durch zukünftige Gewinnen beseitigt werden kann?
Strukturell hat die Notenbank in einem solchen Falle jedenfalls ein starkes Eigeninteresse, die Bank nicht in die Insolvenz gehen zu lassen, weil damit auch ihre eigenen Kredite an die Geschäftsbank abschreibungsbedroht wären.
Ich persönlich lehne eine Bankenunion als Haftungsunion ohnehin ab. Sie ist lediglich der Versuch einiger europäischer Länder, sich ihre eigenen Schulden von anderen in einer Weise bezahlen zu lassen, die in der Öffentlichkeit nicht in gleicher Weise sichtbar und umstritten sein wird wie Eurobonds.
Insoweit gilt für die Politik - auch die deutsche 'Eurettungspolitik' - das italienische Sprichwort: "Il birbone sa pelar la gazza senza farla stridere" (deutsch: Der Gauner versteht es die Elster zu rupfen, ohne dass sie schreit).
Aber wenn die Bankschuldenhaftungsunion doch kommt, brauchen wir wenigstens eine neutrale Aufsichtsbehörde.
Wir, die Bürger Europas und insbesondere wir, die Bürger Deutschlands, fühlen uns bereits genug gerupft für die angebliche "Eurorettung".
Wir sind es gründlich Leid, weiterhin von der Politik belogen und betrogen zu werden.
Und auf eine Zentralbank, welche Geschäftsbanken auch noch ermutigt, Kredite an insolvente Schuldner zu vergeben, können wir ebenfalls verzichten.
Zumindest als Aufsichtsbehörde einer vorgetäuschten "strengen" Überwachung jener Banken, die sie doch auf der anderen Seite selber zum Zocken animiert!
Mit freundlichen Grüßen
Burkhardt Brinkmann
 
ceterum censeoAuf dem Brüsseler Gipfel 28./29.06.2012 hat Bundeskanzlerin Angela Merkel folgende Änderungen des ESM-Vertrages zugesagt:a) Auflagenerleichterungen für Länder, die Finanzhilfen des ESM erhalten undb) eine Entlassung der Staaten aus der Haftung bei der Sanierung von Banken in ihren Ländern. Damit finanzieren deutsche Steuerzahler Bankschulden in anderen Ländern, z. B. Spanien, Irland, Zypern, Slowenien.Diese weitere a) Aufweichung und b) Ausweitung des ESM zu unseren Lasten, die nach meiner Einschätzung in 2 - 3 Monaten vor den Bundestag kommt, müssen wir verhindern. WIR sind das Volk! Schreibt massenhaft in Foren, Leserbriefen und vor allem an die Bundestagsabgeordneten, dass sie eine Vertragsänderung des ESM ablehnen sollen!
Textstand vom 05.08.2012. Gesamtübersicht der Blog-Einträge (Blotts) auf meiner Webseite http://www.beltwild.de/drusenreich_eins.htm. Eine vorzügliche, laufend aktualisierte Übersicht über die Internet-Debatte zur Eurozonenkrise bietet der Blog von Robert M. Wuner. Für diesen „Service“ ihm herzlichen Dank!Hinweis für Paperblog-Leser: Die Original-Artikel in meinem Blog werden teilweise aktualisiert bzw. geändert.

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