ÖDP droht mit Auflösung des bayerischen Landtags

Sollte das KKW Isar 1 wieder ans Netz gehen, gehen möglicherweise bei den Landtagsparlamentariern die Lichter aus.
In Bayern ist das möglich. Den der Landtag kann auf Antrag von einer Million wahlberechtigter Bürger durch Volksentscheid abberufen werden. So steht es in der Bayerischen Verfassung, Artikel 18, Absatz 3.
Und genau das hat die ÖDP vor, wenn das KKW nicht endgültig vom Netz geht.
"Wenn das Moratorium vorbei ist und sich herausstellt, dass es nur wahltaktische Gründe hatte, dann wird Schwarz-Gelb großen Ärger kriegen", sagt Sebastian Frankenberger, der Vorsitzende der ÖDP.
Frankenberger hat schon erfolgreich den Nichtraucherschutz in Bayern durchgesetzt.
Artikel 18.
(1) Der Landtag kann sich vor Ablauf seiner Wahldauer durch Mehrheitsbeschluß seiner gesetzlichen Mitgliederzahl selbst auflösen.
(2) Er kann im Falle des Art. 44 Abs. 5 vom Landtagspräsidenten aufgelöst werden.
(3) Er kann auf Antrag von einer Million wahlberechtigter Staatsbürger durch Volksentscheid abberufen werden.
(4) Die Neuwahl des Landtags findet spätestens am sechsten Sonntag nach der Auflösung oder Abberufung statt.

Verfassungen
Ob dieser Volksentscheid zugelassen würde ist fraglich, da Bayern für die KKWs gar nicht zuständig ist.

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