Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main: Einnahmen aus Pokerspielen können als Einkommen aus einem Gewerbebetrieb steuerbar sein

Die Finanzverwaltung will zukünftig Pokerspieler besteueren, wenn diese als "Berufsspieler" tätig sind. Dies ergibt sich aus einer Verfügung der Oberfinanzdirektion (OFD) Frankfurt am Main (Az. S-2240 A - 37 - St 210).
Wenn der Betreffende nur hobbymäßig spiele, seien Gewinne nicht steuerbar. Anders sei dies bei einem "Berufsspeiler". Wegen des erforderlichen Umfangs seiner Spieltätigkeit, der erforderlichen Geschicklichkeit und der erforderlichen Höhe der Erlöse und Einsätze sei dies dann nicht nur eine Freizeitbeschäftigung, sondern eine Betätigung, bei der der Spieler nachhaltig zur Erzielung von Einnahmen tätig werde. Auch bei einer Betätigung auf Online-Plattformen (mit oder ohne Pseudonym) sei die Betätigung nach außen hin erkennbar. Gewerblich könnten nicht nur legale, sondern auch illegale Pokerpartien sein.
Auch Antritts-, Fernseh- und Werbegelder gehörten zu den Gewinnen aus diesem Gewerbe, genauso wie der eigentliche Spielgewinn.
Die OFD setzt sich damit in Widerspruch zu der strafrechtlichen und verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung, die Poker ganz überwiegend als Glücksspiel und nicht als Geschicklichkeitsspie ansieht.

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