OB Britz: Neues saarländisches Spielhallengesetz ist richtiges Signal, bleibt aber halbherzig

OB Britz: Neues saarländisches Spielhallengesetz ist richtiges Signal, bleibt aber halbherzig

Oberbürgermeisterin Charlotte Britz hat die Verabschiedung des neuen saarländischen Spielhallengesetzes als grundsätzlich richtiges Signal gewertet. „Es ist gut, dass das Land ein solches Gesetz jetzt beschlossen hat. Leider bleiben die Regeln aber etwas halbherzig“, sagte Oberbürgermeisterin Britz. In seinen Restriktionen schöpfe das Gesetz die Möglichkeiten des Glücksspieländerungsstaatsvertrages nicht voll aus. Den Vertrag hatten die Länder, mit Ausnahme von Schleswig-Holstein, Ende 2011 unterzeichnet. Die Regeln, mit denen das Gesetz dann doch eigene Akzente setzt, hätten laut Britz schärfer ausfallen können und müssen.

Beispiel Sperrzeit: „Wenn das Gesetz die Sucht bekämpfen soll, wieso erlaubt es dann, dass von 10 Uhr morgens bis 4 Uhr nachts gespielt werden kann?“, fragt Oberbürgermeisterin Britz. Glückspielsucht sei ein ernstzunehmendes Problem. „Es geht um Menschen und ihre Existenzen. Viele Menschen ruinieren sich mit dem Spiel, ihre Familien brechen an Verarmung und Verschuldung auseinander“, sagte Britz. Für die Oberbürgermeisterin liegt der Zusammenhang auf der Hand: „Steigt die Zahl der Spielhallen, so steigt auch die Zahl der Glückspielsüchtigen. Gegen die Entwicklung muss etwas getan werden.

Ein Gesetz, das Süchtigen erlaubt 18 Stunden am Stück zu spielen, geht nicht weit genug.“ Dass man durchaus härter gegen private Spielhallen vorgehen kann, zeige ein Blick ins Nachbarland: „Das Beispiel Frankreich zeigt, dass Staaten europarechtskonform private neue Spielhallen gar nicht zulassen“, sagte Britz. Es gehe also auch ganz ohne neue private Spielhallen, die sich selbst häufig irreführend „Casinos“ nennen. „Ein Anfang wäre es zumindest, die Betreiber dazu zu verpflichten, auf verharmlosende Namen zu verzichten. Sie sollten eindeutig Spielhallen heißen“, sagte Britz.

Aber auch städtebaulich hätten die Spielhallen eine verheerende Wirkung. „Wer eröffnet seine Arztpraxis oder bezieht seine Büroräume in direkter Nachbarschaft von Spielhallen? Die Hallen haben negative Auswirkungen auf die Stadtentwicklung“, sagte Britz. Die Bündelung der Zuständigkeit beim Landesverwaltungsamt könne für kleine Gemeinden sinnvoll sein. „Die Landehauptstadt braucht im Umgang mit Spielhallen mehr eigene Entscheidungsbefugnisse, um negativen Effekten vorzubeugen“, sagte Britz. In Stadtteilen mit vielen Spielhallen gingen Qualität und Vielfalt im Handel und bei Geschäften zurück. Reiht sich eine Spielhalle an die nächste, schreckt das Investoren ab. Einzelhandel und Dienstleister werden verdrängt.



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