NPD-Verbotsantrag – wegen Ausländer-Feindlichkeit?

Heute wird der Antrag beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gestellt, die NPD zu verbieten, und zwar vom Bundesrat, in dem die Länder vertreten sind. Die Bundesregierung (CDU/CSU, FDP und bald SPD), hält sich vornehm zurück: Dieser Antrag könnte scheitern – wie peinlich! Kann dieser Antrag wieder scheitern, wie schon 2003? Eine Partei zu verbieten, die noch offener gegen unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung eintritt als die KPD, die 1956 verboten wurde? Eine Partei mit unübersehbarer Nähe zur NSDAP, die knapp 70 Jahre nach dem Holocaust offen rassistisch für ein Deutschland der Blutsdeutschen eintritt, die im Wahlkampf rassistische Wahlwerbung gegen Sinti und Roma plakatierte und Briefe an „sogenannte Migranten“ verschickte, die für den Bundestag kandidierten: Sie sollten Deutschland verlassen. Eine Partei, deren Funktionäre in Verbindung mit den Innenministerien einiger Bundesländer wahrscheinlich, sehr wahrscheinlich mit der NSU-Mordserie an Migranten verflochten ist. Da fragt man sich, wieso jetzt – vor allem im öffentlich-rechtlichen Rundfunk – behauptet wird, die NPD wolle Ausländer „deportieren“. Die „Ausländer“ sind vor allem wir: Deutsche mit Migrationshintergrund.


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