– sind eine Leistung, zu der alle Apotheken in Deutschland gesetzlich verpflichtet sind. Und dass sie notwendig sind und gebraucht werden, merkt man (fast) jedes Mal, wenn man wieder “dran” ist: Da kommt der Kunde, dessen Frau mitten in der Nacht plötzlich von Übelkeit geplagt wird, die Kundin, die im ärztlichen Notdienst ein Antibiotikum verschrieben bekommen hat, das Kind (ok, meist eigentlich eher die Eltern), das niest und fiebert… In jeder Nacht suchen in Deutschland rund 20.000 Patienten den Apothekennotdienst auf!
Für die Apotheke ist das Mehrarbeit – an Sonntagen sogar meist eine 24-Stunden-Schicht. Und da ist man dann manchmal leicht verwundert (gut, ich geb’s zu: Ich bin dann auch insgeheim schon mal verärgert), wenn sich ein Kunde im Nachtdienst über einen Preis beschwert und meint, in der Internetapotheke bekäme er das billiger… Unter uns: Das kann natürlich mal vorkommen – aber leistet die Internet- oder Versandapotheke Nacht- und Notdienste? Ist sie sofort verfügbar, wenn man sie braucht? Das kann eben nur eine Apotheke vor Ort leisten – und wenn diese mehr und mehr “absterben”, da sie wirtschaftlich nicht mehr haltbar sind (unter anderem eben wegen Internet- und Versandapotheken), dann wird man sich in einigen Jahren – in einigen ländlichen Bereichen aber auch schon heute – wundern, nein, ärgern, dass man für ein Medikament im Notdienst 40 Kilometer zur nächsten Apotheke fahren muss…
Wundern kann man sich auch über Kunden, die die Notdienstgebühr unverschämt finden oder meinen, das dass ein Fall für den Verbraucherschutz sei oder sie sich bei ihrer Krankenkasse darüber beschweren würden… Unverschämt? Es sind gerade einmal 2,50 Euro, die nach Arzneimittelpreisverordnung für die Inanspruchnahme des Notdienstes anfallen / erhoben werden dürfen. Wenn wir mal über den Tellerrand schauen: Damit kommt man in Deutschland richtig günstig weg! In der Schweiz zum Beispiel sind es 10 Franken (hm – ich meine, es waren da auch schon mal 40 vor Jahren ?), also nach heutigem tagesaktuellen Kurs umgerechnet 8,83 Euro, in Irland 9,70 Euro und in Großbritannien um die 12 Euro…
Und wenn man mal in andere Branchen schaut: man bestelle nur mal nachts einen Elektro- oder Schlüsselnotdienst…
Übrigens: Wenn der Arzt den Fall als “dringenden Notfall” einstuft und entsprechendkennzeichnet, indem er auf dem Rezept das Feld “noctu” ankreuzt und der Patient das Rezept unverzüglich in der Notdienstapotheke einlöst, übernimmt in Deutschland die Krankenkasse diese Gebühr.
Jede Apotheke muss außerhalb ihrer Öffnungszeiten die diensthabende Notdienstapotheke von außen deutlich sichtbar und aktuell aushängen. Und wenn man mal zu Hause ist oder unterwegs und nicht weiß, welche Apotheke nun Notdienst hat? Auch hier gibt es viele Möglichkeiten, an die Adresse der notdiensthabeneden Apotheke heranzukommen:
- In der Tageszeitung
- Per Telefon: die aus dem Festnetz kostenlose Rufnummer 0800 00 22 8 33 (ein Service der ABDA, der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände)
- Mit dem Handy: “apo” an 22 8 33 (69 Cent) oder, wenn das Handy über einen Browser verfügt, kostenlos unter www.22833.mobi
- Mit dem iPhone: Mittels der kostenlosen App “apotheken.de City-Pilot” , die einem die vom derzeitigen Standort nächstliegende Notdienstapotheke zeigt und sie via Google Maps darstellt.