Noch braucht das ein Rezept

Grössere Umstellungen kommen spätestens mit dem Anfang nächsten Jahres auf uns zu in der Apotheke. Mit dem neuen Heilmittelgesetz wird die bisher gebräuchliche Einteilung der Medikamente in Listen verändert - Zur Erinnerung: bisher war es so, dass es gab: Liste A und B: rezeptpflichtig, Liste C - in Apotheken erhältlich, Liste D - auch in Drogerien erhältlich.

Die Liste C wird faktisch aufgehoben: ein Grossteil der Medikamente wird in Liste D fallen, ein Teil aber Liste B werden. Und die Liste B wird dann so geändert, dass das Medikament dann nur von einer Apothekerin abegegeben werden darf - nach Beratung.

Was genau worunter fällt ist noch überhaupt nicht klar. Was sicher ist, dass der gewöhnliche Detailhandel sehr darauf spienzelt, dass aus der Liste D möglichst viel noch weiter „fällt", nämlich in die Liste E- und damit überall erhältlich ist, auch im Kaufhaus. Das ist zwar überhaupt nicht im Sinne des Gesundheitswesens und auch nicht im HMG Entwurf beschrieben ... aber Migros und Co. haben Bundesrat Berset durch stetiges Lobbyieren immerhin schon dazu gebracht, darüber öffentlich nachzudenken.

Aber zurück zu den Listen, speziell der Liste B. Obwohl das noch nicht so ist, dürfen wir Apotheken in der Schweiz in definierten Ausnahmefällen jetzt schon rezeptpflichtige Medikamente ohne Rezept abgeben. Das betrifft meistens Dauermedikamente, wo gerade kein aktuelles Rezept vorhanden ist (aber oft später noch besorgt wird) und - gemäss erworbenen Kompetenzen und vorheriger Abklärung auch wenige Notfallmedikamente wie zum Beispiel Antibiotika bei Blasenentzündung.

Trotzdem scheint da bei manchen (wenigen) Ärzten jetzt ein falscher Eindruck entstanden zu sein. Anders kann ich mir dieses Erlebnis nicht erklären:

Eine schwangere Frau (38. Woche, also wirklich sehr schwanger) kommt in die Apotheke, nachdem sie vorher im Spital war. Sie ist mit starken Unterleibsschmerzen in die Klinik gegangen - dort hat sich aber herausgestellt, dass das keine Wehen sind, sondern eine akute Blasenentzündung.

Und dann hat der Arzt sie anscheinend in die Apotheke geschickt mit der Aussage: „Die Apothekerin weiss schon, was zu tun ist. Sagen Sie Ihr nur, dass das Mittel mit U anfängt und Sie zwei mal täglich welche nehmen müssen."

Uh - nein. So funktioniert das nicht.

Ich denke, er meint Uvamin. Das ist ein Antibiotikum mit Nitrofurantoin als Wirkstoff, das man 2-3 x täglich nehmen muss, es wird bei Blasenentzündungen eingesetzt.

Aber ...

Das ist ist rezeptpflichtig. Und ich brauche immer noch wirklich ein Rezept dazu, nicht einfach so eine mündliche Aussage aus zweiter Hand.

Ich kann bei einfachen (!), unkomplizierten (!) Blasenentzündungen bei Frauen eine detaillierte Abklärung machen und dann ein Antibiotikum ohne Rezept geben.

Aber da sie schwanger ist - und auch noch am Ende der Schwangerschaft - ist das ein Ausschlusskriterium für eine solche Abgabe. Sowohl weil es eine „Red-Flag" ist, also auch, weil das Medikament nicht unbedingt das beste Antibiotikum dafür ist (in der Packungsbeilage steht sogar, es ist Ende Schwangerschaft Kontrainduziert).

Das wäre glatte Überschreitung meiner Kompetenzen. Da hilft es auch nicht, dass ich es „mündlich" habe.

Ich erkläre ihr das - worauf ich ein „Sie sind echt unkooperativ!" zurück bekomme.

Ich konnte ihr nur noch unsere Visitenkarte in die Hand drücken und ihr raten, entweder nochmal in der Klinik vorbeizuschauen oder ihre Frauenärztin anzurufen, damit einer von denen ein Rezept faxt.

Ahja - bis zum Problem der Verfügbarkeit vom Uvamin sind wir noch nicht einmal gekommen. In der Schweiz ist das (und es ist nur eines der zwei Präparate mit dem Wirkstoff die es hier gibt) nämlich seit Monaten nicht lieferbar ... und ich müsste es ersetzen.

Jedenfalls - für wen das TLDR (too long didn't read) war, hier die Kurzfassung: Liebe Ärzte, bis auf weiteres ist es in der Schweiz immer noch so, dass rezeptpflichtige Medikamente in der Apotheke auch wirklich ein Rezept brauchen. Bitte stellt es aus, wenn ihr jemanden schon wegen einem gesundheitlichen Problem anschaut.


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