Nicht verboten …

„Warum darf ich nicht mit meinem Kind ins Spital?“

Das sagte letztens eine Mutter mit krankem Kind in der Apotheke zu mir – praktisch als Begrüssung.

Ich machte erst mal ein sehr fragendes Gesicht: „Wer sagt denn, dass sie das nicht dürfen?“

Frau: „Ich habe mit dem Spital telefoniert, wissen sie mein Kind hat 39 Grad Fieber und ich brauche etwas dagegen, aber die Ärztin hat gesagt ich soll nicht kommen, ich soll mit ihm in die Apotheke.“
….

Ah.

Verboten ist der Spitalbesuch natürlich nicht, aber die sind dort nicht allzu erfreut, wenn man mit Bagatellerkrankungen zu ihnen kommt. Der Hausarzt (oder Kinderarzt) wäre eine andere erste Anlaufstelle, aber das hat die Frau offenbar nicht. Und dann gibt es natürlich noch uns, die Apotheke.

In dem Fall finde ich noch nett, dass das Spital sie in die Apotheke schickt – da kann ich abklären, ob es wirklich nur eine Bagatelle ist, oder etwas, das zum Arzt gehört. Ausserdem habe ich hier ganz viele Sachen, um Fieber zu behandeln. Wir haben auch für den Jungen etwas gefunden – und so wie’s nach ansehen und befragen aussieht war es eine einfache Erkältung ohne Komplikationen.

Nein, dafür muss sie nicht ins Spital in den Notfall. – mal abgesehen davon, dass es sich um wirklich nichts Schlimmes handelte – das wäre auch für sie einiges stressiger geworden: Die haben nämlich manchmal recht lange Wartezeiten, die mit wegen Fieber quengeligem Kind nicht angenehmer werden. Und dann hätte sie anschliessend ja trotzdem noch bei uns vorbeischauen müssen.

Also: zuerst in die Apotheke!


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