Neues Widerrufsrecht ab 13. Juni 2014

Die europäische Verbraucherrechte-Richtlinie (VRRL) bringt Neuerungen für Käufer und Verkäufer:

Am 13. 6. 2014 ändern sich etliche Regelungen im Widerrufsrecht. Die wichtigsten Änderungen möchte ich kurz vorstellen:

Ausübung des Widerrufsrechts

Einheitliche Widerrufsfrist von 14 Tagen

Bisher gibt es in Deutschland unterschiedliche Fristen für das Widerrufsrecht, nämlich 14 Tage bzw. 1 Monat. Zukünftig beträgt die Frist einheitlich 14 Tage.

Änderungen für kommentarlose Rücksendungen

Bislang kann ein Käufer sein Widerrufsrecht durch kommentarlose Rücksendung ausüben. Die Rücksendung gilt bislang als Widerrufserklärung. Zukünftig muss der Käufer eine ausdrückliche Erklärung abgeben, um den Vertrag zu widerrufen. Das soll das Problem lösen, dass der Verkäufer bei kommentarlosen Retouren nicht sicher erkennen kann, ob die Sache wegen eines Mangels zurückgeschickt wurde, den er behoben haben möchte (Gewährleistungsfall), oder ob sich der Käufer ganz von der Sache trennen will. Ab 13. 6. 2014 also muss der Käufer den Widerruf ausdrücklich mitteilen.

Telefonischer Widerruf möglich

Ab 13. 6. 2014 können Käufer auch telefonisch den Widerruf erklären. Damit übernimmt Deutschland die Regelung, die bisher schon in einigen anderen EU-Ländern gilt.

Das Widerrufsformular

Um dem Käufer die Formulierung seines Widerrufs zu erleichtern, wird mit der neuen Rechtslage ein gesetzliches Widerrufsformular eingeführt.  Der Käufer kann aber auf die Benutzung des Formulars verzichten und den Widerruf selbst formulieren.

Rückabwicklung nach Widerruf

Kürzere Fristen für Rücksendung und Kaufpreiserstattung

Die Rückabwicklung widerrufener Verträge soll künftig schneller werden. So muss der Käufer die Ware binnen 14 Tagen zurückschicken und der Verkäufer den Kaufpreis binnen 14 Tagen erstatten. Bislang gilt in Deutschland für beides eine Frist von 30 Tagen. Rückzahlungen an den Käufer muss der Verkäufer auf dem Weg leisten, wie er das Geld ursprünglich erhalten hat. Hat der Käufer z.B. mit Kreditkarte bezahlt, erhält er die Rückzahlung ebenfalls auf die Kreditkarte.

Zurückbehaltungsrecht für den Verkäufer

Neu ist ab 13. 6. 2014 auch das gesetzlich geregelte Zurückbehaltungsrecht für den Verkäufer. Das bedeutet, dass der Verkäufer mit der Rückzahlung des Kaufpreises so lange warten darf, bis er die Ware vom Käufer zurückbekommen hat oder der Käufer zumindest die Absendung an den Verkäufer nachgewiesen hat (z.B. über eine Paketnummer).

Erstattung der Hin- und Rücksendekosten

Eine der wichtigsten Neuerungen ist, dass bei Waren, die per Post zurückgeschickt werden können, zukünftig grundsätzlich der Käufer die Rücksendekosten trägt. Die bisherige 40-Euro-Grenze (Verkäufer trägt die Rücksendekosten, wenn der Retourenwert 40 Euro übersteigt), entfällt.

Die Kosten für den Versand der Ware vom Verkäufer zum Käufer („Hinsendekosten“) müssen – wie bislang auch – dem Käufer in jedem Falle erstattet werden. Daran ändert sich gegenüber der jetzigen Rechtslage nichts.

Die deutsche Umsetzung einer EU-Richtlinie erfordert die Anpassung des Shops an die neue Rechtslage bis zum 13. Juni 2014.

Zusammenfassend bleibt festzuhalten – Es gibt Vor- und Nachteile für Käufer und für Verkäufer:

Die Vorteile für Käufer sind:

- Vereinfachung des Rechts durch Wegfall des Rückgaberechts

- Unterstützung des Verbrauchers durch Formularvorgabe

- kürzere Fristen für Kaufpreiserstattung

Aber auch Onlinehändler wissen die guten Seiten zu schätzen, dazu gehören:

- Vereinheitlichung der Richtlinien EU-weit

- Vereinfachung des Rechts durch Wegfall des Rückgaberechts

- Schutz des Onlinehandels durch Zurückbehaltungsrecht des Geldbetrags bis zur Rücksendung

- Wegfall der 40 Euro Klausel

- Verbraucher trägt die Rücksendekosten

- kürzere Fristen für Rücksendung

Freud und Leid liegen nicht immer auf der gleichen Seite – im Geiste höre ich einen Aufschrei der Verbraucherschutzzentralen. Doch hier sei gesagt. Auch für Onlineshops setzen Zeit und Kosten ein, um dieses neue Gesetz umzusetzen.

Die gute Nachricht ist, …

  • In allen Onlineshops, so auch im honeycomb shop können Sie noch bis zum 12. Juni 2014 nach dem alten Widerrufsrecht einkaufen.

Nun die schlechte Nachricht …

  • Für die technische Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben ist es notwendig, den honeycomb shop umzugestalten. Dazu bedarf es einen erheblichen Aufwand. Aus diesem Grund wird auf der Webseite des honeycomb shop nach dem 12.06.2014 kein Verkauf stattfinden.

Eine gute Sommerzeit wünscht Ihnen

Steffi Kulessa vom honeycomb shop

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