Der Bundesverband WindEnergie e.V. begrüßt den Entwurf des neuen Landesplanungsgesetzes, den das Landeskabinett am 27.09.2011 verabschiedet hat. „Das ist ein erster wichtiger Schritt in der neuen Windkraftstrategie des Landes.
Wenn das neue Gesetz in Kraft tritt, eröffnet das den Kommunen Chancen, die umweltfreundliche Stromerzeugung auf der eigenen Gemarkung zu steigern und relevante Beiträge für die Gemeindekasse zu erzielen“, betont der baden-württembergische BWE-Landesvorsitzende Walter Witzel.
Nach gegenwärtiger Gesetzeslage dürfen allein die Regionalverbände über die Standorte für Windkraftanlagen entscheiden. Sie weisen dazu Windkraft-Vorranggebiete aus; außerhalb dieser Flächen ist die Windkraft tabu. Diese Schwarz-Weiß-Planung hat dazu geführt, dass in Baden-Württemberg zu wenige Gebiete – und vor allem zu wenig windhöffige Gebiete – für die Windkraftnutzung ausgewiesen wurden. Der Ausbau der Windkraft kam damit praktisch zum Erliegen. Der neue Gesetzentwurf sieht vor, dass Regionalverbände zwar auch weiterhin Vorranggebiete zur Windkraftnutzung festlegen. Außerhalb dieser Gebiete sollen aber auch die Kommunen die Möglichkeit erhalten, über Flächennutzungspläne weitere Standorte auszuweisen. „Damit wird der Weg dafür frei, dass die Kommunen über ihre Flächennutzungsplanung neue Standorte ausweisen. So können sich neue Windkraftstandorte ergeben, die für das von der Landesregierung angestrebte Ziel auch dringend erforderlich sind. Gleichzeitig werden so die Bürger/innen stärker einbezogen. Die Planung wird bürgernäher“, kommentiert Witzel den Gesetzesentwurf.
Diese neue Regelung würde sich auch positiv auf die Gemeindekassen auswirken: An guten Windkraftstandorten würde bei einer 2,5 MW-Anlage pro Jahr im Schnitt ca. 11.000 Euro Gewerbesteuer gezahlt werden. Außerdem wären Pachten in ähnlicher Höhe fällig, die den Grundstücksbesitzern zugute kämen. Gemeinden mit gutem Windangebot haben also sowohl ökologische als auch ökonomische Chancen. Witzel: „Kommunen, die diese Chancen nutzen wollen, sollten zügig mit der Flächennutzungsplanung beginnen.“
Im Zusammenhang mit der Novellierung des Landesplanungsgesetzes geäußerte Befürchtungen, der Wegfall der Ausschlusswirkung würde zu einem „Wildwuchs“ von Windkraftanlagen führen, zerstreut Walter Witzel: „Wir halten das für unbegründet: So hat etwa der Regionalverband Nordschwarzwald derzeit noch keine gültige Windkraftplanung. Trotzdem ist dort von ‚Wildwuchs‘ nichts zu erkennen“.