Neues Bundesprogramm Biologische Vielfalt

Das Bundesumweltministerium (BMU) hat ein Förderprogramm zur Umsetzung der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt aufgelegt. "Ich freue mich, dass es uns gelungen ist ein neues Förderprogramm für die biologische Vielfalt in Natur und Landschaft aufzulegen. Wir tun dies aus Verantwortung für die Natur. Zugleich sichern wir damit das Naturkapital Deutschlands. Das Bundesprogramm ist eine Investition in die Zukunft und wird sich bezahlt machen", sagte Bundesumweltminister Norbert Röttgen zum Inkrafttreten der Förderrichtlinien.

Im Haushalt des Bundesumweltministeriums sind für das Bundesprogramm Biologische Vielfalt im Jahr 2011 Ausgaben in Höhe von 15 Millionen Euro veranschlagt. Das Förderprogramm ist nicht befristet. Daher ist auch im Finanzplan die Fortschreibung des Bundesprogramms mit einem Volumen von 15 Millionen Euro jährlich vorgesehen.Für das Programm ist das Bundesamt für Naturschutz (BfN) die Bewilligungsbehörde. „Mit seinen Förderschwerpunkten spricht das neue Förderprogramm ein breites Spektrum von Akteuren aus den verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen an. Die sich bereits jetzt abzeichnende große Anzahl von interessanten Projektvorschlägen verspricht, dass das Bundesprogramm schnell zum Motor und Impulsgeber für den Schutz und den nachhaltigen Umgang mit der biologischen Vielfalt in Deutschland werden wird“, sagte BfN-Präsidentin Prof. Beate Jessel.

Um den Rückgang der biologischen Vielfalt in Deutschland zu stoppen und gleichzeitig eine nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt zu ermöglichen, hat die Bundesregierung bereits im November 2007 eine Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt beschlossen. Mit dem Bundesprogramm werden Vorhaben gefördert, denen im Rahmen der Nationalen Strategie eine gesamtstaatlich repräsentative Bedeutung zukommt oder die diese Strategie in besonders beispielhafter und maßstabsetzender Weise umsetzen. Als Ergebnis eines breit angelegten Dialogprozesses mit Ländern und Kommunen, Waldbesitzern, Landnutzern und Naturschutzverbänden wurden vier Förderschwerpunkte festgelegt:


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